Leistungen

Rentenantragsstellung

Sie wollen Rente beantragen oder haben Sie Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung?

Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Sachgebiet Rentenangelegenheiten der Sozialabteilung im Nebengebäude des Rathauses (Erdgeschoss, Zimmer 4). Folgende Anträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung können hier gestellt werden:

  • Regelaltersrente (ab dem 65. Lebensjahr)
  • Altersrente für langjährig Versicherte (ab dem 63. Lebensjahr)
  • Altersrente für Frauen (ab dem 60. Lebensjahr)
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (ab dem 60. Lebensjahr)
  • Altersrente wegen Altersteilzeit (ab dem 60. Lebensjahr)
  • Altersrente wegen Schwerbehinderung (ab dem 60. Lebensjahr)
  • Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit
  • Witwen(r)rente
  • Halb- oder Vollwaisenrente
  • Erziehungsrente
  • Altersrente aus der Schweiz
  • Invalidenrente aus der Schweiz
  • Witwenrente aus der Schweiz
  • Waisenrente aus der Schweiz
  • Anträge zur Kontenklärung (Klärung der Versicherungszeiten)
  • Anträge auf Rentenauskunft (Auskunft über die Höhe der Rente)
  • Anträge zur Feststellung von Zeiten der Kindererziehung und Berücksichtigungszeiten aufgrund Kindererziehung

Da die Antragstellung längere Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es vorher notwendig, einen Termin zu vereinbaren.
Achtung: Sofern Sie Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen möchten, ist es leider unumgänglich, dass Sie bereits zur Terminvereinbarung persönlich vorbeikommen. Ihnen oder einer Person Ihres Vertrauens wird dann mitgeteilt, welche Unterlagen Sie zur Antragstellung mitbringen müssen. Welche Unterlagen wir zur Antragstellung benötigen, teilen wir Ihnen bei der Terminabsprache mit. Können Sie zur Antragstellung nicht persönlich zu uns kommen, ist es auch möglich, eine Person Ihres Vertrauens schriftlich zu bevollmächtigen (Formular zur Ausstellung einer Bevollmächtigung).

Die Anträge werden von uns ausgefüllt. Unterlagen sollten Sie möglichst im Original mitbringen. Sofern im Rahmen der Antragstellung Unterlagen an den Rentenversicherungsträger übersandt werden müssen, werden wir von den Originalunterlagen Kopien anfertigen und diese gebührenfrei beglaubigen. Im übrigen werden von uns sämtliche Leistungen in gesetzlichen Rentenangelegenheiten kostenlos erbracht.

Zuständige Stelle

Abteilung für Soziales, Schulen und Sport

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Freigabevermerk

Stadt Weil am Rhein, den 18.08.2008