Wohngeld
Aktuell: Kinderfreizeitbonus auch für Wohngeldempfänger
Wohngeldempfänger mit mindestens einem minderjährigen Kind können, sofern im August 2021 Wohngeld bezogen wird, bei der Familienkasse einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind beantragen.
Mit dem am 05.05.2021 vom Kabinett beschlossenen Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ soll verhindert werden, dass die Covid-19-Pandemie auch zu einer Krise für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen wird. Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms ist der Kinderfreizeitbonus.
Das Ziel des Kinderfreizeitbonus ist es u. a., Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.
Daher sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) bzw. Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.
Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihre Wohnkosten zu decken. Wohngeld kann als Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss) bei der Stadt beantragt werden, wo Sie Ihren festen Wohnsitz haben.
Die Abteilung für Soziales, Schulen und Sport nimmt während der Sprechstunden Ihren Antrag auf Wohngeld entgegen: Montag: 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Dienstag 8 – 13 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Donnerstag 8 – 13 Uhr
Freitag 8 – 13 Uhr
Wir sind auch telefonisch (07621/704-156) und per E-Mail (wohngeld@weil-am-rhein.de) für Sie da.