Wohngeld

Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihre Wohnkosten zu decken. Wohngeld kann als Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss) bei der Stadt beantragt werden, wo Sie Ihren festen Wohnsitz haben.

Die Abteilung für Soziales, Schulen und Sportnimmt während der Sprechstunden Ihren Antrag auf Wohngeld entgegen: Montag: 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Dienstag 8-13 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 8-13 Uhr

Wir sind auch telefonisch (07621/704-156) und per E-Mail (wohngeld@weil-am-rhein.de) für Sie da.

Wann erhalte ich Wohngeld?

Ob Ihnen Wohngeld zusteht ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Sie sind in der Gemeinde gemeldet, in der Sie den Wohngeldantrag stellen
  • Ihr Gesamteinkommen liegt nicht über der Einkommensgrenze (= Gesamtbetrag des Brutto-Jahreseinkommens aller zum Haushalt zu rechnenden Familienmitglieder)
    Hinweis: Vom Jahreseinkommen werden Freibeträge für Werbungskosten und Kinder sowie für Unterhaltsverpflichtungen und allgemeine Aufwendungen abgezogen.
  • Sie fallen nicht unter die Ausschlusskriterien

Ausschlusskriterien beim Wohngeld

  • Wohnkosten werden nicht selbst, sondern von Dritten übernommen
  • Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:

    •    Bürgergeld
    •    Übergangsgeld und Verletztengeld jeweils in Höhe des Arbeitslosengeldes II, auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen auf Übergangs- oder Verletztengeld
    •    Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende (BAB - Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG -  Bundesausbildungsförderungsgesetz)
    •    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    •    Hilfe zum Lebensunterhalt
    •    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
    •    Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    •    Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben

Folgende Situationen führen nicht zum Ausschluss:

  • Transferleistung wird ausschließlich als Darlehen bezogen
  • Transferleistung wurde abgelehnt, entzogen oder versagt
  • Nur einzelne Personen einer Bedarfsgemeinschaft beziehen Transferleistung (Diese Personen werden bei der Berechnung des Wohngelds nicht berücksichtigt)
  • Wechsel von Bezug aus Transferleistung zum Wohngeld

Welche Fristen sind einzuhalten?

Beantragung

  • Erstantrag: keine
  • Anträge auf Weiterleistung: zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes. So vermeiden Sie Zahlungsunterbrechungen.

Bewilligung

  • Beginn in der Regel am ersten Tag des Monats der Antragstellung
  • Dauer der Bewilligung in der Regel 12 Monate (Im Einzelfall kann dieser Zeitraum verlängert oder gekürzt werden)
  • Zwei Monate vor Ablauf des Zeitraums, müssen Sie Wohngeld neu beantragen

Wie hoch wird mein Wohngeld sein?

Die Höhe des Wohngelds ist vom Einzelfall abhängig. Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
 
Hier können Sie die Höhe Ihres Wohngeldes unverbindliche berechnen lassen: Link zum Wohngeldrechner

Wie muss ich bei der Beantragung von Wohngeld vorgehen?

1. Antragsformular vollständig ausfüllen und unterschreiben

  • Wohngeld ist immer schriftlich zu beantragen
  • Nutzen Sie das im Internet oder bei Ihrer Gemeinde zur Verfügung stehende Formular
    Beachte: Sie müssen unterschiedliche Formulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Lastenzuschuss)!
  • Das vollständige Antragsformular müssen Sie bei Ihrer Gemeinde abgeben

    Hinweis: Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Dabei gelten Besonderheiten:
    Ihr (formloser) Antrag gilt grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt als gestellt, sobald der formlose Antrag eingegangen ist. Das ausgefüllte Antragsformular ist mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nachzureichen. Bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie ab dem Tag der formlosen Antragstellung Wohngeld. Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen erst später ab, erhalten Sie Wohngeld erst ab diesem Datum.

2. Unterlagen vorlegen

  • Neben dem Antragsformular sind Nachweise über die Miete oder Belastung, sowie über das Gesamteinkommen des Haushalts (Arbeitseinkommen, Rente, Kindergeld etc.) vorzulegen.
  • Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen, können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen. Sie müssen jeweils nur die auf Sie zutreffenden Unterlagen einreichen:

    Erforderliche Unterlagen (204 KB)

3. Entscheidung abwarten

  • Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids.
  • Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.

4. Änderungen unverzüglich mitteilen

  • Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung oder zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
  • Haben sich während des Bewilligungszeitraums Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
  • Im Falle eines Umzuges müssen Sie die Wohngeldbehörde sofort darüber informieren.

    Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen. Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.

    Hinweis: Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Einreichen von Unterlagen

Wenn Sie zu Ihrem Wohngeldantrag Unterlagen einreichen möchten bitten wir Sie, dafür zu sorgen, dass alle Unterlagen Ihrem Antrag zugeordnet werden können. Unterlagen, die wir nicht zuordnen können müssen wir vernichten.

Einreichen können Sie ihre Unterlagen auf drei unterschiedliche Arten:

Online:
Wohngeld beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)

per Post:
in den Briefkasten der Abteilung für Soziales, Schulen und Sport am Rathausplatz, am Haupteingang des Rathauses

per E-Mail:
an wohngeld@weil-am-rhein.de (Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail in diesem Fall nicht verschlüsselt und daher auch nicht datenschutzkonform übermittelt wird).

Wir arbeiten daran, Ihnen hier eine sichere Upload-Funktion zur Verfügung zu stellen. Wir bitten diesbezüglich noch um Ihre Geduld.