Öffentlichkeitsbeteiligung

Aktuelle Pläne

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Am unteren Märkter Weg“ Gemarkung Haltingen, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen PV-Anlage Am unteren Märkter Weg“, Gemarkung Haltingen sowie die Aufstellung der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. In seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2025 hat der Gemeinderat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Am unteren Märkter Weg“, Gemarkung Haltingen, ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan:
 
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan soll verbindliches Planungsrecht für den Ausbau und die Nutzung einer Freiflächen-PV-Anlage (FFPV-Anlage) geschaffen werden.
 
Er soll die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen, die Reduzierung des CO² - Ausstoßes zum Schutz des Klimas fördern und eine dezentrale Energieversorgung in Weil am Rhein sicherstellen. Der wirtschaftliche Solaranlagenbetrieb soll im Einklang mit den naturschutzfachlichen Vorgaben gesichert werden, indem die Biotopverbundplanung berücksichtigt und die Biodiversität im Umfeld der FFPV-Anlage als Ausgleich für den Eingriff erhöht wird.
 
Veröffentlichung
 
Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Am unteren Märkter Weg“, Gemarkung Haltingen, wird mit dem Abgrenzungsplan vom 18.03.2025, dem Rechtsplan vom 25.08.2025, den Textlichen Festsetzungen vom 29.08.2025, den Örtlichen Bauvorschriften vom 29.08.2025 sowie der Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften vom 29.08.2025 und dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan vom 14.08.2025 ab dem 13.10.2025 veröffentlicht. Die Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download bereit.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich im zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de/bw bereit.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist auch im Rathaus Weil am Rhein, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein, Gebäude A, 2. OG, im Foyer des Stadtbauamtes während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
 
Sofern der Bebauungsplan auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese zur Einsicht bereitgehalten.
 
Während der Veröffentlichung stehen in der Zeit vom 13.10.2025 – 15.11.2025 (jeweils einschließlich) folgende Unterlagen zur Verfügung:

Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch die dazugehörigen Gutachten:

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Eine vorläufige Zusammenfassung der artenschutzrechtlichen Prüfung in der Begründung zum Bebauungsplan, die Aussagen über die Betroffenheit vorhandener Arten und etwaige Maßnahmenvorschläge trifft (S. 12).
  • Ein Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (Vorentwurf) von faktorgruen vom 14.08.2025 mit Aussagen zu den Schutzgütern

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Weil am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an: beteiligungsverfahren@weil-am-rhein.de ) können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift oder über ein Formular) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Das Ergebnis der Behandlung der Anregungen wird dem Einwender/der Einwenderin mitgeteilt. Die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin wird ausschließlich hierfür verwendet. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadt Weil am Rhein www.weil-am-rhein.de/datenschutz
 
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Formulars die Unterscheidung zwischen
 
Trägern öffentlicher Belange (64 KB) (Formular muss ausgedruckt und unterschrieben werden)

und betroffenen Bürgern (Formular kann online ausgefüllt und versandt werden).
 
Wir bitten um Ihre Stellungnahme ist bis zum
 
15.11.2025 einschließlich. 
Sollten wir bis zu diesem Termin keine Stellungnahmen von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt werden.
 
Gleichzeitig bitten wir Sie, über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, soweit dies für den Bebauungsplan bedeutsam sein könnte.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt der Stadt Weil am Rhein.
 
Stadtbauamt Weil am Rhein
Stadt- und Grünplanungsabteilung
Ansprechpartnerin: Vanessa Sauer
Telefon: 07621/704-611
E-Mail: vanessa.sauer@weil-am-rhein.de
 
Servicepool Stadtbauamt
Ansprechpartnerin: Gudrun Petermann
Telefon: 07621/704-677
E-Mail: gudrun.petermann@weil-am-rhein.de

Bereits in Kraft getretene Bebauungspläne und Flächennutzungsplan

Bebauungspläne, die bereits das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen haben und in Kraft getreten sind, sowie der Flächennutzungsplan können über das städtische Geoinformationsportal abgerufen werden.