Öffentlichkeitsbeteiligung

Aktuelle Pläne

Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Hohe Straße IV, 3. Änderung“, Gemarkung Weil

Der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hohe Straße IV, 3. Änderung“, Gemarkung Weil, gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 Landesbauordnung (LBO BW) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie eines Umweltberichts gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB beschlossen.
 
In seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2026 hat der Gemeinderat das Verfahren auf § 12 BauGB geändert und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hohe Straße IV, 3. Änderung“, Gemarkung Weil, und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften und Textlichen Festsetzungen gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB zu veröffentlichen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung musste demnach nicht durchgeführt werden. Des Weiteren kann beim beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn die zugelassene Grundfläche unter 20.000 m² liegt. Das ist hier der Fall.
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Hohe Straße IV, 3. Änderung“, Gemarkung Weil, ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan.
 
Ziele und Zwecke der Planänderung
 
Mit der vorliegenden Bauleitplanung werden insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

  • Etablieren eines Medizinischen Zentrums zur Versorgung mehrfachbehinderter Patienten sowie zur Versorgung der Bevölkerung von Weil am Rhein,
  • Schaffen von bezahlbarem Wohnraum,
  • Städtebauliche Ausbildung eines Stadteinganges.

Veröffentlichung
 
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hohe Straße IV, 3. Änderung“, Gemarkung Weil, wird mit dem Abgrenzungsplan vom 02.06.2026, dem Rechtsplan vom 26.05.2026, den Örtlichen Bauvorschriften und Textlichen Festsetzungen vom 26.05.2026 und der Begründung vom 26.05.2026


vom 27.07.2026 bis 28.08.2026(jeweils einschließlich)  veröffentlicht. Die Unterlagen sind hier abrufbar:

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im Rathaus Weil am Rhein, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein, Gebäude A, 2. OG, im Flur des Stadtbauamtes - Auslegungsbereich - während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Sofern der Bebauungsplan auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese zur Einsicht bereitgehalten.
 
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die dazugehörigen Gutachten:

Zusätzlich werden die vom Vorhabenträger im Gemeinderat vorgestellten Präsentationen mitausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Weil am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an: beteiligungsverfahren@weil-am-rhein.de ) können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift oder über ein Formular) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Das Ergebnis der Behandlung der Anregungen wird dem Einwender/der Einwenderin mitgeteilt. Die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin wird ausschließlich hierfür verwendet. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadt Weil am Rhein www.weil-am-rhein.de/datenschutz
 
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Formulars die Unterscheidung zwischen
 
Trägern öffentlicher Belange (64 KB) (Formular muss ausgedruckt und unterschrieben werden)

und betroffenen Bürgern (Formular kann online ausgefüllt und versandt werden).
 
Wir bitten um Ihre Stellungnahme bis zum
 
28.08.2026 einschließlich. 
Sollten wir bis zu diesem Termin keine Stellungnahmen von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt werden.
 
Gleichzeitig bitten wir Sie, über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, soweit dies für die Bebauungsplanänderung bedeutsam sein könnte.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt der Stadt Weil am Rhein.
 
Stadtbauamt Weil am Rhein
Stadt- und Grünplanungsabteilung
Ansprechpartnerin: Astrid Loquai
Telefon: 07621/704-610
E-Mail: astrid.loquai@weil-am-rhein.de
 
Servicepool Stadtbauamt
Ansprechpartnerin: Gudrun Petermann
Telefon: 07621/704-677
E-Mail: gudrun.petermann@weil-am-rhein.de

Bereits in Kraft getretene Bebauungspläne und Flächennutzungsplan

Bebauungspläne, die bereits das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen haben und in Kraft getreten sind, sowie der Flächennutzungsplan können über das städtische Geoinformationsportal abgerufen werden.