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Bebauungsplan „Haltingen Nordwest“, Gemarkung Haltingen,Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) undTräger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein hat am 26.09.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans "Haltingen Nordwest“, Gemarkung Haltingen,
gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Haltingen Nordwest“, Gemarkung Haltingen,
gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 Landesbauordnung (LBO) beschlossen.
In seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 hat der Gemeinderat die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Haltingen Nordwest“, Gemarkung Haltingen, beschlossen. Des Weiteren hat der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Haltingen Nordwest“, Gemarkung Haltingen, ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Freiwillige Feuerwehr Haltingen benötigt ein neues Feuerwehrgerätehaus, da die vorhandene Infrastruktur am bisherigen Standort nicht mehr den technischen Anforderungen entspricht. Der Bebauungsplan „Haltingen-Nordwest“ soll das Planungsrecht für den Neubau der Feuerwache am neuen Standort schaffen. Die Grundlage für die Planung bildet der Siegerentwurf aus einem architektonischen Realisierungswettbewerb, der im Jahr 2025 durchgeführt wurde.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss verkleinert, da der Fokus zunächst ausschließlich auf der Realisierung der geplanten Feuerwache liegen soll. Für die Überplanung der südlich angrenzenden Flächen fehlt derzeit die planungsrechtliche Grundlage.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans „Haltingen Nordwest“, Gemarkung Haltingen, wird mit dem Abgrenzungsplan, dem Rechtsplan und den Textlichen Festsetzungen jeweils vom 17.03.2026 sowie den zugehörigen Beifügungen (Begründung und Gutachten) ab dem 27.04.2026 veröffentlicht. Die Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download bereit.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im Rathaus Weil am Rhein, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein, Gebäude A, 2. OG, im Foyer des Stadtbauamtes während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Sofern der Bebauungsplan auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese zur Einsicht bereitgehalten.
Während der Veröffentlichung stehen in der Zeit vom 27.04.2026 – 29.05.2026 (jeweils einschließlich) folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Abgrenzungsplan vom 17.03.2026 (210 KB)
- Rechtsplan vom 17.03.2026 (511 KB)
- Textliche Festsetzungen vom 17.03.2026 (117 KB)
- Begründung (1,6 MB)
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die dazugehörigen Beifügungen mit umweltbezogenen Informationen:
- Begründung mit integrierter Naturschutzfachlicher Einschätzung zum Vorentwurf des Umweltberichts des Büros Burkhard Sandler Landschaftsarchitekten vom 16.03.2026 (440 KB)
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Trinationales Umweltzentrum e.V. vom 16.03.2026 (3,3 MB)
- Fachlicher Kurzbericht zur Lärmsituation zur geplanten Feuerwache im Rahmen des Bauleitplanverfahrens "Haltingen Nordwest" in Weil am Rhein von der Afry Deutschland GmbH vom 13.03.2026 (989 KB)
- Erläuterungsbericht Verkehrsuntersuchung Haltingen Nordwest von der Fichtner Water & Transportation GmbH vom 04.03.2026 (13,1 MB)
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Weil am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden - per E-Mail an:
beteiligungsverfahren@weil-am-rhein.de können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift oder über ein Formular) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden die Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4b BauGB ist die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Das Ergebnis der Behandlung der Anregungen wird dem Einwender/der Einwenderin mitgeteilt. Die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin wird ausschließlich hierfür verwendet. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz und auf der Homepage der Stadt Weil am Rhein www.weil-am-rhein.de/datenschutz
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich im zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de/bw bereit.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Formulars die Unterscheidung zwischen
Trägern öffentlicher Belange (64 KB) (Formular muss ausgedruckt und unterschrieben werden)
und betroffenen Bürgern (Formular kann online ausgefüllt und versandt werden).
Wir bitten um Ihre Stellungnahme ist bis zum
29.05.2026 einschließlich.Sollten wir bis zu diesem Termin keine Stellungnahmen von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch den Entwurf des Bebauungsplans nicht berührt werden.
Gleichzeitig bitten wir Sie, über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, soweit dies für die Bebauungsplanänderung bedeutsam sein könnte
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt der Stadt Weil am Rhein und die Stadtbau Lörrach.
Stadtbauamt Weil am Rhein
Stadt- und Grünplanungsabteilung
Ansprechpartnerin: Vanessa Sauer
Telefon: 07621/704-611
E-Mail: vanessa.sauer@weil-am-rhein.de
Servicepool Stadtbauamt
Ansprechpartner: Gerhard Broß
Telefon: 07621/704-612
E-Mail: gerhard.bross@weil-am-rhein.de
Stadtbau Lörrach
Ansprechpartnerin: Sebastian Schinke
Telefon: 07621/1519-94
E-Mail: sebastian.schinke@stadtbau-loerrach.de
Bereits in Kraft getretene Bebauungspläne und Flächennutzungsplan
Bebauungspläne, die bereits das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen haben und in Kraft getreten sind, sowie der Flächennutzungsplan können über das städtische Geoinformationsportal abgerufen werden.