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Elektronische Veröffentlichungdes Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Zollstraße BIMA“; Gemarkung Weil | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein hat in öffentlicher Sitzung am 28.07.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Zollstraße-BIMA“, Gemarkung Weil, gem. § 13a BauGB beschlossen (Aufstellung bei weniger als 20.000 m² Fläche, Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Des Weiteren hat der Gemeinderat die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Zollstraße-BIMA“, Gemarkung Weil, gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 LBO beschlossen.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden gem. § 4 (1) BauGB beschlossen.
Gem. § 13a wird auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und den Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, verzichtet.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Zollstraße BIMA“; Gemarkung Weil, ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Planung wird die Grundlage geschaffen, um dringend benötigten Wohnraum zu realisieren. Des Weiteren wird eine Kindertagesstätte entstehen.
Veröffentlichung
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Zollstraße-BIMA“, Gemarkung Weil, wird mit dem Abgrenzungsplan, dem Rechtsplan vom 09.07.2026, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung mit den dazugehörigen Fachgutachten und den Örtlichen Bauvorschriften jeweils vom 26.06.2026 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 03.07.2026 im Internet
vom 24.08.2026 bis 24.09.2026(jeweils einschließlich) veröffentlicht. Die Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download bereit.
- 01_Anlage_Abgrenzuungsplan (593 KB)
- 02_Anlage_Rechtsplan (1,8 MB)
- 03_Anlage_Textliche_Festsetzungen (568 KB)
- 04_Anlage_Begründung (1,1 MB)
- 05_Anlage_Örtliche_Bauvorschriften (1,3 MB)
- 06_Anlage_Vorhaben- und Erschließungsplan (18,3 MB)
- Anhang_1_zur_Begründung_Anlage_04_Schalltechnische_Untersuchung_Fichtner (4,4 MB)
- Anhang_2_zur_Begründung_Anlage_04_Verkehrsuntersuchung_Fichtner (3 MB)
- Anhang_3_zur_Begründung_Anlage_04_Entwässerungskonzept_BIT_Ingenieure (21 MB)
- Anhang_4_z_Begr_A04_Arten_St_Gebäu_Beur_Baumb_IUS (1,1 MB)
- Anhang_5_zur_Begründung_Anlage_04_Umsetzungsstand_CEF_Maßnahmen (3,8 MB)
- Anhang_6_zur Begründung_Anlage 04_Geo- und abfalltechnischer Untersuchungsbericht (7,1 MB)
- Anhang_7_zur Begründung_Anlage_04_Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen_Luftbildsauswertung (1,3 MB)
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im Rathaus Weil am Rhein, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein, Gebäude A, 2. OG, im Flur des Stadtbauamtes - Auslegungsbereich - während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Sofern der Bebauungsplan auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese zur Einsicht bereitgehalten.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Weil am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an: beteiligungsverfahren@weil-am-rhein.de ) können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift oder über ein Formular) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Das Ergebnis der Behandlung der Anregungen wird dem Einwender/der Einwenderin mitgeteilt. Die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin wird ausschließlich hierfür verwendet. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadt Weil am Rhein www.weil-am-rhein.de/datenschutz
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Formulars die Unterscheidung zwischen
Trägern öffentlicher Belange (64 KB) (Formular muss ausgedruckt und unterschrieben werden)
und
betroffenen Bürgern (Formular kann online ausgefüllt und versandt werden).
Wir bitten um Ihre Stellungnahme bis zum
24.09.2026 einschließlich.
Sollten wir bis zu diesem Termin keine Stellungnahmen von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt werden.
Gleichzeitig bitten wir Sie, über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, soweit dies für die Bebauungsplanänderung bedeutsam sein könnte.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt der Stadt Weil am Rhein.
Stadtbauamt Weil am Rhein
Stadtbauamt
Ansprechpartner: Christian Renner
Telefon: 07621/704-600
E-Mail: christian.renner@weil-am-rhein.de
Servicepool Stadtbauamt
Ansprechpartnerin: Gudrun Petermann
Telefon: 07621/704-677
E-Mail: gudrun.petermann@weil-am-rhein.de
Bereits in Kraft getretene Bebauungspläne und Flächennutzungsplan
Bebauungspläne, die bereits das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen haben und in Kraft getreten sind, sowie der Flächennutzungsplan können über das städtische Geoinformationsportal abgerufen werden.