Hebammenzuschuss

Für die Vor- und Nachsorge werdender Mütter

Die Abteilung für Soziales, Schulen und Sport nimmt die Anträge auf Hebammenzuschuss entgegen.Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. (37 KB) Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sind telefonisch (07621/704-153) und per E-Mail (doris.reiss@weil-am-rhein.de) für Sie da.

Hebammen unterstützen und helfen Mutter und Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Tagen danach. Versicherte Frauen müssen die Kosten für eine Hebamme nicht selbst zahlen. Sie haben für diese Zeiten einen Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Stadt Weil am Rhein bezuschusst seit dem Jahr 2015 die Vor- und Nachsorge durch eine Hebamme bei der Geburt.
 
Für ambulant tätige Hebammen haben sich die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in der letzten Jahren zunehmend erschwert. Daher gibt es immer weniger freiberuflich tätige Hebammen tätig sind. Die Vor- und Nachsorge ist für junge Familien aber ein wichtiges Angebot und eine wertvolle Unterstützung. Die Stadt Weil am Rhein hat daher zusammen mit dem Hebammenverband ein Konzept zur Förderung dieser Leistung erarbeitet. Seit dem 01.01.2015 unterstützt die Stadt Weil am Rhein mit einem Betreuungsgeld von 30,00 € pro Geburt, damit die Vor- und Nachsorge bei der Geburt durch freiberufliche Hebammen auch in Zukunft erhalten bleiben kann.

Wie kann meine Hebamme das Betreuungsgeld erhalten?

Als werdende Mutter können Sie das Betreuungsgeld bei der Stadtverwaltung Weil am Rhein, Abteilung für Soziales, Schulen und Sport beantragen.
 
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. (37 KB)
 
Hebammen, die in Weil am Rhein tätig sind, können Ihnen das Formular ebenfalls aushändigen. Bitte reichen Sie den Antrag auf Betreuungsgeld bei der Stadtverwaltung, Abteilung Soziales, Schulen und Sport, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein (Nebengebäude) ein. Die Hebamme kann nach Erbringung der Leistungen für die Vor- und Nachsorge mit der Stadtverwaltung abrechnen.