Notfalltreffpunkte im Fokus der Stadtverwaltung

Blackout: Anlaufstelle für Informationen, Notversorgung und Kommunikationsmöglichkeiten

Unter anderem im Schulzentrum Egerstraße wird ein Notfalltreffpunkt eingerichtet. Insgesamt soll es im Stadtgebiet dann sechs solcher Treffpunkte geben (© Stadtverwaltung Weil am Rhein / O. Welti)

Was passiert, wenn in Weil am Rhein der Strom ausfällt? Aufgrund der Energiekrise ist derzeit immer häufiger von einem möglichen Blackout in den Wintermonaten die Rede. Ein Blackout ist ein länger andauernder, meist überregionaler Strom-, Infrastruktur- und Versorgungsausfall, der vom Energieversorger nicht sofort behoben werden kann. Ein solcher Blackout bedeutet für die moderne Infrastruktur ein großes Problem. Denn ohne Strom geht in vielen Bereichen gar nichts mehr. Die Stadtverwaltung Weil am Rhein und die Feuerwehr treiben derzeit die Einrichtung von so genannten Notfalltreffpunkten voran.

Die Verwaltung, allen voran das Rechts- und Ordnungsamt, befasst sich seit geraumer Zeit mit der Blackout-Thematik und hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Entsprechende Notfallpläne werden erarbeitet und aufgrund der derzeitigen angespannten Situation im Energiesektor und der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas der Bundesregierung den aktuellen Gegebenheiten angepasst. 

Es gibt drei unterschiedliche Einschränkungen in der Versorgung. Bei einem Stromausfall ist die Unterbrechung oft kurz und lokal begrenzt. Bei der Strom-Mangellage steht zu wenig Strom zur Verfügung. Die Folge: Strom muss eingespart und in gewissen Bereichen abgeschaltet werden. Die Abschaltung dauert mehrere Stunden. Ein Blackout bedeutet, dass das Stromnetz in weiten Teilen Deutschlands ausgefallen ist und die Wiederherstellung mehrere Tage in Anspruch nimmt. Derzeit gehen Expertinnen und Experten davon aus, dass der wahrscheinlichste Fall eine Strom-Mangellage ist. 

Die Stadtverwaltung Weil am Rhein - die im Übrigen keinen Einfluss auf die Stromversorgung hat - plant derzeit die Einrichtung mehrere so genannter Notfalltreffpunkte, die sich an der Rahmenempfehlung des Landes Baden-Württemberg orientieren. Neben einem Notfalltreffpunkt am Schulzentrum Egerstraße sind aktuell fünf weitere in Planung. Diese befinden sich in Altweil, Friedlingen, Haltingen, Märkt und Ötlingen. Sobald die Standorte betriebsbereit sind und im Notfall aktiviert werden können, wird die Bevölkerung hierüber informiert.

Die Notfalltreffpunkte sollen Anlaufstelle für Informationen sein sowie Kommunikationsmöglichkeiten und eine Notversorgung bieten. Unter anderem sollen hier mündliche Notfallmeldungen der Bürgerinnen und Bürger entgegen- und an die integrierten Leitstellen (112 und 110) weitergeleitet werden. Von hier aus erfolgt die Verbindungsaufnahme zu den zentralen Stellen, wie dem Rathaus, und die Organisation von Hilfsmaßnahmen für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind, beispielsweise Menschen mit Behinderung.

In den Notfalltreffpunkten soll Erste Hilfe geleistet, aktuelle Informations- und Verhaltenshinweise gegeben, die Selbst- und Nachbarschaftshilfe gestärkt und Gesprächsangebote für alleinstehende und beunruhigte Personen gemacht werden. Ein Ziel ist es darüber hinaus, die freiwilligen Helferinnen und Helfer auf Gemeindeebene zu koordinieren und beispielsweise eine Möglichkeit zum Aufladen von Mobilfunkgeräten beziehungsweise die Bereitstellung eines WLAN-Hotspots zu bieten (sofern dies die jeweilige Notfallsituation ermöglicht). 

Außerdem wird an diesen Standorten eine Mindestversorgung mit Trinkwasser und Toiletten und gegebenenfalls auch die Möglichkeit zur Zubereitung von Babynahrung bereitgestellt und die Möglichkeit zu einem wettergeschützten und wärmenden Kurzaufenthalt gegeben.

Am Notfalltreffpunkt Egerstraße ist darüber hinaus die Betreuung und gegebenenfalls die Unterbringung von obdachlosen Schutzbedürftigen und die Bereitstellung von Plätzen und die Unterstützung für Personen vorgesehen, die zuhause auf lebenserhaltende Geräte angewiesen sind.

Die Planungen der Stadt gehen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen von einer Betriebsdauer von 72 Stunden aus. Sollte ein länger andauernder Stromausfall auftreten, ist allgemein von einer Lage auszugehen, die nur mit überörtlicher Hilfe bewältigt werden kann. Bezüglich der Planung der Notfalltreffpunkte stehen Stadtverwaltung und Feuerwehr unter anderem mit dem Deutschen Roten Kreuz, der Polizei und dem Landratsamt in Kontakt. 

Die Einrichtung solcher Notfalltreffpunkte, macht die Stadtverwaltung deutlich, entbindet die Bevölkerung jedoch nicht von der Selbsthilfe und Selbstvorsorge. Wertvolle Hinweise gibt die Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die im Internet unter https://bit.ly/3WNNCoj zu finden ist. 

Thema Notstromversorgung:

Von den städtischen Gebäuden sind das Rathaus und die zentrale Feuerwache notstromversorgt, um die Betriebsfähigkeit zu gewährleisten. Im Falle eines längerfristigen flächendeckenden Stromausfalls wird der Verwaltungsstab der Stadtverwaltung zusammenkommen, um über zu ergreifende Maßnahmen zu beschließen. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist auch im Krisenfall Aufgabe der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei, die dieser Aufgabe im Rahmen ihrer Kapazitäten nachkommen wird.

Thema Wasserversorgung:

Die Stadtverwaltung steht im engen Austausch mit dem Wasserwerk hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Wasserversorgung bei einem Stromausfall. Primär ist hierbei an die Löschwasserversorgung, die möglichst ohne Einschränkungen aufrechterhalten muss, zu denken. Bei der Trinkwasserversorgung können Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden, die auch zeitnah auftreten können. Diesbezüglich gilt die grundsätzliche Empfehlung an alle Haushalte zur Selbstvorsorge. Behilflich sind hier die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dieser kann im Internet unter https://bit.ly/3UrpbeL abgerufen werden.

Thema Lebensmittelversorgung:

Auch die Bevorratung von Lebensmitteln gehört zur Selbstvorsorge der Bevölkerung. Die langfristige Bevorratung zur Versorgung der Bevölkerung durch die Stadt Weil am Rhein ist nicht möglich. Für den Fall eines längerfristigen Ausfalls der Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung staatliche Nahrungsreserven angelegt. Weitere Informationen finden die Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: www.ernaehrungsvorsorge.de/staatliche-vorsorge.