Mit dem Landesfamilienpass können bestimmte Familien in zahlreiche Freizeitparks, Museen, Schlösser und weitere Einrichtungen in Baden Württemberg ermäßigten oder freien Eintritt bekommen. Der Pass richtet sich an Familien ab drei Kindern oder mit einem schwerbehinderten Kind, Alleinerziehende und an Familien mit Sozialleistungsbezug (genauere Infos siehe Kasten anbei).
Mit den Gutscheinkarten können unter anderem die Wilhelma Stuttgart, die Wildkatzenwelt Stromberg, die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim oder das Keltenmuseum Heuneburg ermäßigt besucht werden. Weitere Highlights wie zum Beispiel das Mercedes-Benz Museum Stuttgart, das Meteorkrater-Museum Sontheim, das Schloss Heidelberg, das Residenzschloss Ludwigsburg, Technomuseum Mannheim oder das Erlebnismuseum "Schwarzwaldhaus der Sinne" in Grafenhausen stehen den berechtigten Familien und Begleitpersonen hingegen einmal im Jahr kostenlos zur Verfügung.
Der Landesfamilienpass ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg und gilt für Familien, die im Land ihren festen Wohnsitz haben. Neben den Eltern können in diesem Jahr auch weitere Begleitpersonen wie zum Beispiel Großeltern oder Nachbarn, welche das Kind betreuen, in den Ausweis eingetragen werden. So können auch diese Personen mit einem Familienmitglied die Vergünstigungen bei Ausflügen in Anspruch nehmen. Den Pass gibt es seit 40 Jahren im Rahmen des "Programms zur Förderung der Familie".
Der Pass ist zusammen mit den Gutscheinkarten für das laufende Jahr gegen Vorlage entsprechender Belege
Wer ist anspruchsberechtigt?
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die
- mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben. (Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sind solange berechtigt, wie sie Kindergeld beziehen und mit dem Erstwohnsitz bei den Eltern gemeldet sind);
- nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind, das mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung besitzt, in häuslicher Gemeinschaft leben;
- SGB II- oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wo kann ich den Landesfamilienpass beantragen?
Die Abteilung für Soziales, Schulen und Sport nimmt während der Sprechstunden die Anträge auf Ausstellung des Landesfamilienpasses entgegen: Montag: 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Dienstag 8 – 13 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Donnerstag 8 – 13 Uhr
Freitag 8 – 13 Uhr