Wahlen
Landtagswahl am 08. März 2026
Briefwahl per QR‐Code, online oder direkt im Rathaus beantragen
Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des neuen, baden-württembergischen Landtags am 8. März an alle Wahlberechtigten in der 3-Länder-Stadt verschickt. Wer diese erhalten hat, kann auch die Briefwahl per QR‐Code, online oder direkt im Rathaus beantragen und wählen.
Mit der Wahlbenachrichtigung ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mit dem Smartphone kann einfach den QR‐Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgescannt werden. Alternativ lässt sich der Antrag online stellen: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08336091 Dort finden sich auch alle weiteren Informationen rund um das Thema Briefwahl. Anträge über die Internetseite sind bis zum 5. März, 12 Uhr, möglich.
Der Briefwahlantrag kann jedoch auch schriftlich gestellt werden: Einfach das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Weil am Rhein, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein, senden. Beantragte Briefwahlunterlagen werden ab Montag, 2. Februar, an die Antragstellerinnen und Antragsteller verschickt.
Ab dem kommenden Montag ist auch die Briefwahl direkt vor Ort im Wahlamt (Zimmer A1.09, 1. OG, Bestandsbau) möglich. Dort können Briefwahlunterlagen beantragt und die Stimmabgabe direkt vor Ort durchgeführt werden. Personen, die die Briefwahlunterlagen für jemand anderen abholen wollen, müssen dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sollten Wahlberechtigte keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird gebeten, nach etwa 14 Tagen Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen.