Bürgerservice

Unsere Dienstleistungen im Bürgerbüro

Für die mit * gekennzeichneten Anliegen ist zwingend eine Terminvereinbarung während der regulären Öffnungszeit nötig. Bei Schwierigkeiten mit der Online-Terminvereinbarung melden Sie sich bitte beim Bürgerbüro (Tel. 07621/704-330) - wir helfen Ihnen weiter.

Im Bürgerbüro steht Ihnen ein EC-Gerät für die Gebührenzahlung zur Verfügung.


Bitte denken Sie daran: Bei Personalausweisen für Minderjährige muss das Kind anwesend sein und es ist die Zustimmungserklärung (25 KB) mitzubringen.

Fischereischein*

  • mitzubringende Unterlagen:
    bei Erstausstellung: Personalausweis/Pass, Sachkundenachweis / Bescheinigung über bestandene Prüfung, 1 Passfoto
    bei Verlängerung: alten Fischereischein, Personalausweis/Pass
    Jugendfischereischein: ab 10 Jahren möglichPersonalausweis, 1 Passfoto, Einverständniserklärung der Eltern (15 KB)
  • Kosten:
    Erstausstellung: 1 Jahr 32,45€ / 5 Jahre 80,45€ / 10 Jahre 140,45€
    Verlängerung: 1 Jahr 20€ / 5 Jahre 68€ / 10 Jahre 128€ 
    bei Jugendfischereischein: 5,11 Euro

Polizeiliches Führungszeugnis*

Personalausweis / Reisepass*

  • nur für in Weil am Rhein gemeldete Personen möglich
  • mitzubringende Unterlagen: altes Ausweisdokument, bei Verlust und/oder Ausstellung einer anderen Behörde letzte Personenstandsurkunde, 1 aktuelles biometrisches Passfoto, ggfs. Zustimmungserklärung (25 KB) für Personen unter 18 Jahren
  • Kosten:
    Personalausweis bis 24 Jahre 22,80 Euro
    Personalausweis ab 24 Jahren 37 Euro
    Reisepass bis 24 Jahre 37,50 Euro
    Reisepass ab 24 Jahre 70,00 Euro
    vorläufiger BPA 10 Euro
    Express-Gebühr für Reisepass 32 Euro
  • Tipp:Informationen rund um den Personalausweis mit Online-Funktion unter www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis

An- und Ummeldung*

  • ACHTUNG: Eine Wohnsitz An/-Ummeldung vor dem Einzugsdatum ist nicht möglich.
  • Bei einem Neuzuzug müssen alle Personen vorsprechen.
  • mitzubringende Unterlagen: alle Ausweise und Pässe sowie ggf. Aufenthaltstitel, Wohnungsgeberbescheinigung (70 KB) vom Vermieter ausgefüllt; Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (74 KB) anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gem. § 22 BMG; Eheurkunde
  • Tipp: Denken Sie bitte bei einer Adressänderung daran, bei Bedarf auch die Steuerabteilungen (Hundesteuer, Gewerbe- und Grundsteuer) sowie die Stadtwerke zu informieren.

    Ihre Ansprechpartner sind
    für Hundesteuer steuer@weil-am-rhein.de bzw. 07621/704-201
    für Grundsteuer steuer@weil-am-rhein.de bzw. 07621/704-209
    für Gewerbesteuer steuer@weil-am-rhein.de bzw. 07621/704-220
    für den Wasseranschluss stadtwerke@weil-am-rhein.de bzw. 07621/704-225 bzw. -227

Gewerbeparkausweis

Bitte beachten Sie: die Beantragung eines Gewerbeparkausweis ist derzeit nur schriftlich per Post oder E-Mail (buergerbuero@weil-am-rhein.de) möglich.

Gewerbeparkausweis

  • Voraussetzung Gewerbeparkausweis: Für Mitarbeiter/innen von Gewerbebetrieben, die ihren Sitz in den Parkzonen haben.
  • mitzubringende Unterlagen: Formular Gewerbeparkausweis, Personalausweis, Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Bescheinigung des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis
  • Kosten: Jahresausweis 120 Euro

Bewohnerparkausweis

Bitte beachten Sie: die Beantragung eines Bewohnerparkausweises ist derzeit nur schriftlich per Post oder E-Mail (buergerbuero@weil-am-rhein.de) möglich.

Bewohnerparkausweis

  • Voraussetzung Bewohnerparkausweis: Personen ab 18 Jahre, die in den Parkzonen wohnen
  • mitzubringende Unterlagen: Antrag Bewohnerparkausweis (305 KB)

    Folgende Unterlagen lege ich zusätzlich vor (in Kopie):

    > Personalausweis oder Reisepass
    > Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I des/der o. g. Fahrzeuge
    > Schwerbehindertenparkausweis 
    > Familienpass
    > ggf. Nachweis zur Nutzung des Fahrzeuges durch den Eigentümer ( Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen  das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde).
  • Kosten: 30 Euro/Jahr

Abmeldung ins Ausland*

Beglaubigungen*

  • nur für in Weil am Rhein gemeldete Personen möglich
  • Hinweis: wir beglaubigen keine Unterschriften oder Urkunden. Für Beglaubigungen Grundbuch oder Vereine wenden Sie sich bitte an die Grundstücksabteilung. Für Beglaubigungen für soziale Zwecke wenden Sie sich bitte an die Sozialabteilung. Für Beglaubigungen für das Ausland wenden Sie sich bitte direkt an einen Notar.
  • mitzubringende Unterlagen: Original Zeugnis, Diplom, keine Personenstandsurkunden (Sprachen: deutsch, englisch)
  • Kosten: 5 Euro pro Beglaubigung, 0,50 Euro pro Kopie

Gelbe Säcke

Gelbe Säcke können im Foyer des Rathauses abgeholt werden zu den Öffnungszeiten 

Mo. 08.00-12.00 + 14.00-17.00 Uhr
Di. + Do. + Fr. 08.00-13.00 Uhr
Mi. 08.00-12.00 + 14.00-18.00 Uhr

Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung kann formlos per Mail beantragt werden und am Schnellschalter 1 zu unseren Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Kosten betragen 5 Euro. Schicken Sie hierzu einfach eine Mail mit Ausweiskopie an buergerbuero@weil-am-rhein.de.

Öffnungszeiten: 
Mo. 08.00-12.00 + 14.00-17.00 Uhr
Di. + Do. + Fr. 08.00-13.00 Uhr
Mi. 08.00-12.00 + 14.00-18.00 Uhr

Fundsachen melden / holen

Fundsachen können am Schnellschalter 1 zu unseren Öffnungszeiten erfragt werden. Online lässt sich in der Fundsachen-Datenbank recherchieren, ob das verlorene Stück bereits abgegeben wurde:

Zur Fundsachen-Datenbank

eID-Karte für Unionsbürger*

  • mitzubringende Unterlagen: Ausweiskokument
  • Kosten: 37 Euro

Jetzt einen Termin für das Bürgerbüro sichernHier geht es zur Online-TerminvereinbarungHinweis: Seit dem 01.06.2023 benötigen Sie keinen Termin für die Abholung von Personalausweisen bzw. Reisepässen. Sie können diese Dokumente direkt im Rathaus am Schalter 1 abholen kommen.

Weitere Leistungen des Rathauses

Alles, was man online bei uns erledigen kann

Bevollmächtigung einer dritten Person

Sie können nicht selbst zu uns kommen? Für folgende Anliegen können Sie eine dritte Person bevollmächtigen:

  • Um- oder Abmeldung in der Stadt
  • Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung beantragen
  • Schwerbehindertenausweis abholen
  • (vorläufiger) Reisepass abholen
  • Kinderreisepass abholen
  • Gewerbe an-, um-, abmelden

Das Formular zur Bevollmächtigung einer dritten Person können Sie hier herunterladen. (43 KB)

Bankverbindungen / SEPA-Mandate Stadtverwaltung und Stadtwerke

Bankverbindung Stadtverwaltung Weil am Rhein

Sparkasse Markgräflerland
Konto-Nr.: 7000037
BLZ: 68351865
IBAN: DE52 6835 1865 0007 0000 37
BIC/SWIFT: SOLADES1MGL

Volksbank Dreiländereck (Für Zahlungen aus der Schweiz / SEPA-Überweisung in EURO)
Konto-Nr.: 1510002
BLZ: 68390000
IBAN: DE64 6839 0000 0001 5100 02
BIC/SWIFT: VOLODE66

SEPA-Mandate

Bankverbindung Stadtwerke Weil am Rhein

Sparkasse Markgräflerland
Konto-Nr.:  7298888
BLZ: 6831569
IBAN: DE20 6835 1865 0007 2988 88
BIC/SWIFT: SOLADES1MGL

SEPA-Mandate