Bauleitplanung bei der Stadt Weil am Rhein

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Was ist Bauleitplanung?

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung und der räumlichen Entwicklung auf Gemeindeebene. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und festzulegen. Dies schließt alle privaten und öffentlichen Grundstücke ein. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. Auch unter dem Gesichtspunkt einer nur begrenzt möglichen Flächennutzung auf Gemeindegebiet ist dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung zu tragen. Die Bauleitpläne tragen dazu bei, eine umweltfreundliche und natürliche Lebensgrundlage zu schützen und diese in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz und das städtebauliche Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen, die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Sie werden vom Gemeinderat beschlossen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan 2022 (FNP 2022) ist ein gemeinsamer Plan für die Stadtgebiete von Weil am Rhein und Lörrach. Er stellt die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung sowie der Bodennutzungen, z. B. für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf für sie bis zum Jahr 2022 dar. Ein Grundstückseigentümer oder Bürger kann unmittelbar aus dem Flächennutzungsplan keine Rechte herleiten. Der Plan ist jedoch ein Hinweis darauf, was bei der späteren Aufstellung von Bebauungsplänen, die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, an Rechtsbindungen zu erwarten ist und welche Vorgaben die Stadtplaner hierbei berücksichtigen müssen. Der Flächennutzungsplan und der Erläuterungsbericht mit dem Landschaftsplan können von allen Bürgerinnen und Bürgern beim Stadtbauamt - Stadt- und Grünplanungsabteilung - und auch online eingesehen werden.

Die städtischen Bebauungspläne

Als „verbindlicher Bauleitplan" setzt ein Bebauungsplan verpflichtend fest, wie die einzelnen Grundstücke zu nutzen bzw. zu bebauen sind. Ein Bebauungsplan umfasst immer nur Teilbereiche des Stadtgebietes. Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einem Planteil (auch zeichnerischer Teil genannt) mit den zeichnerischen Festsetzungen, einem Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes dargelegt.

Ein weiterer wichtiger Teil der Begründung stellt der Umweltbericht dar. In ihm werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet.

Ob ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, können Sie über unser Geoinformationsportal herausfinden.

Wie geht das mit der Planung und was geht mich das an?

Wird ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert, wird vom Gemeinderat ein Aufstellungsbeschluss gefasst und in den örtlichen Tageszeitungen, durch Aushang im Rathaus und auf der städtischen Homepage bekannt gemacht. Zur genauen Kennzeichnung des Bebauungsplangebietes wird eine Karte (Abgrenzungsplan) beigefügt.Das Baugesetzbuch (BauGB) fordert, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die beabsichtigte Planung zu informieren, und ihr die Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger sowohl beim Flächennutzungsplan als auch bei den Bebauungsplänen die Möglichkeit, sich aktiv in die Planungsphase einzubringen und ihre Anregungen vorzubringen.

Alle haben das Recht, Anregungen zur Planung vorzubringen. Dies kann sowohl schriftlich, mündlich (während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Niederschrift im Stadtbauamt) als auch per E-Mail geschehen. Die Anregungen werden gesammelt, von der Verwaltung geprüft und in den Bauleitplan eingearbeitet oder zurückgewiesen. Die letzte Entscheidung darüber trifft der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein.