Wohnberechtigung

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung oder Seniorenmietwohnung in Baden-Württemberg ziehen können. Sie haben damit aber keinen automatischen Anspruch auf eine solche Wohnung. Sie müssen sich diese eigenständig suchen und sich darauf bewerben.

Ob Ihnen ein Wohnberechtigungsschein zusteht, ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Sie sind wohnungssuchend
  • Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht

    Zum Jahreseinkommen gehören, egal ob diese Einkünfte zu versteuern oder steuerfrei sind:
    •    Bruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
    •    steuerlich anerkannte Gewinn (bei Selbständigkeit)
    •    Bezüge aus Renten und Pensionen abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
    •    steuerfreie Einkünfte z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Eingliederungshilfe und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts des SGB II usw.
    •    Unterhalt
    (Beim Unterhaltspflichtigen wird der Kindesunterhalt bis zu 3000 € jährlich je Kind und der Trennungs- oder Scheidungsunterhalt bis zu 6000 € jährlich berücksichtigt)
    Bei Alleinerziehenden ist das Jahreseinkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag zu mindern, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.

Antragsformular vollständig ausfüllen und unterschreiben 

  • Den wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der Gemeinde beantragen, wo Sie Ihren aktuellen Wohnsitz haben
  • Nutzen Sie das im Internet oder bei Ihrer Gemeinde zur Verfügung stehende Formular
  • Das Antragsformular müssen Sie bei Ihrer Gemeinde abgeben 

Unterlagen vorlegen

Neben dem Antragsformular sind Einkommens und Vermögensnachweise vorzulegen. Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen, können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Sie müssen nur die jeweils auf Sie zutreffenden Unterlagen einreichen 

Entscheidung abwarten 

Nach der Überprüfung erhalten Sie entweder einen Ablehnungsbescheid oder den Wohnberechtigungsschein 

Weiteres Vorgehen nach Erhalt des Wohnberechtigungsschein 

  • Der Wohnberechtigungsschein gilt für alle Haushaltsangehörigen 
  • Er ist maximal ein Jahr gültig. Nach Ablauf des Jahres und wenn Sie bis dahin keine Wohnung gefunden haben, müssen Sie einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen 
  • Der Wohnberechtigungsschein bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung oder Seniorenmietwohnung in Baden-Württemberg abzuschießen 
  • Bei der Bewerbung auf eine solche Wohnung muss der Wohnberechtigungsschein dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben werden 

Downloadbereich für Formulare