Grundsteuerreform
Korrekturen sind eingespielt
Bodenrichtwerte: Gemeinsamer Gutachterausschuss informiert
Neue Werte: Wie der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein mitteilt, sind Korrekturen der Bodenrichtwerte und Richtwertzonen erfolgt. Die Daten wurden bereits in das online-gestützte Auskunftsportal BORIS-BW eingespielt und sind ab sofort unter www.gutachterausschuesse-bw.de (Grundsteuer B) abrufbar.
Das Zuständigkeitsgebiet des Gutachterausschusses umfasst die Stadt Weil am Rhein, die Stadt Kandern, die Gemeinden Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Malsburg-Marzell und Schliengen sowie den Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal mit Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach und Wittlingen.
Für die Anwendung der Bodenrichtwerte sollten sich die Bürgerinnen und Bürger eingehend in den „örtlichen Fachinformationen (157 KB)“ informieren, die im Bodenrichtwertinformationssystem unter folgendem Link abgerufen werden können: 08336091-WeilamRhein_2022.pdf (gutachterausschuesse-bw.de)
Sind für ein und dieselbe Teilfläche verschiedene Nutzungsarten möglich (deckungsgleich überlagernde Bodenrichtwertzonen), können die reduzierten Bodenrichtwerte zum Ansatz herangezogen werden. Die Eigentümerin oder der Eigentümer müssen dabei selbst die real vorliegende, für sie oder ihn zutreffende Nutzung des Grundstücks feststellen und nachweisen.
Bei Rückfragen kann die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachtenausschuss bei der Stadt Weil am Rhein direkt kontaktiert werden, gerne per E-Mail an gutachterausschuss@weil-am-rhein.de.
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Der Grund: Die bisherige Berechnung beruhte auf veralteten Wertverhältnissen.
Das Land Baden-Württemberg hat 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) erlassen. Das LGrStG bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Während sich die Grundsteuerreform somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 auswirkt, werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt.
Alle Grundstückeigentümerinnen und – eigentümer werden daher schon 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben.
Für alle Fragen rund um die Grundsteuerreform ist derzeit das Finanzamt Lörrach zuständig. Die Stadtverwaltung bittet deshalb die betroffenen Bürgerinnen und Bürger darum, bei Fragen sich ausschließlich an das Finanzamt zu wenden.
Weitere Informationen gibt es hier:
- Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 10.10.2022 (423 KB)
- Informationen der Finanzämter zur Grundsteuerreform
- Informationen des Landes zur Grundsteuerreform
- Grundsteuer 2022 Weil am Rhein
- Pressemitteilung Finanzamt Lörrach "Grundsteuer – Die Reform ist gestartetGrundsteuer - Die Reform ist gestartet" (14.07.2022) (120 KB)
„Sonderratgeber Grundsteuer“
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg informiert mit einem Sonderratgeber: Was hat sich geändert? Welche Daten muss man ans Finanzamt übermitteln? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt es jetzt im „Sonderratgeber Grundsteuer“. Hier wird die Reform zur Grundsteuer mit zahlreichen praktischen Beispielen anschaulich gemacht. Wer diesen Ratgeber liest, so informiert der Bund der Steuerzahler, weiß ganz genau, was in Sachen Grundsteuer auf ihn zukommt. Und vor allem, wann er hier was und auf welchen Weg beim Finanzamt einreichen muss.
Erhältlich ist der kostenlose „Sonderratgeber Grundsteuer“ beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Rufnummer 0711/7677421.