Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Mit der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrente ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.
 
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie den Versicherungsverlauf in Ihrem Rentenkonto klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung durchführen lassen.
 
Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung aufgehoben wird.

Voraussetzungen

Sie sind:

  • bei Beginn der Rente schwerbehindert
  • erfüllen die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren und
  • haben das für Ihren Altersjahrgang maßgebliche Alter erreicht.

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher Gdb: 100).
 
Ihre Schwerbehinderung müssen Sie bei Rentenbeginn durch den Schwerbehindertenausweis oder –bescheid nachweisen. Sie müssen ihn beim Landratsamt beantragen.
 
Zur Wartezeit von 35 Jahren zählen:

  • Beitragszeiten
  • Ersatzzeiten
  • Anrechnungszeiten
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie Berücksichtigungszeiten wegen Pflege
  • Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich oder dem Rentensplitting
  • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigten von der Versicherungspflicht befreit sind.

Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
 
Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch auch vorzeitig – frühestens drei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen – mit einem Abschlag (maximal 10,8 Prozent) in Anspruch nehmen.

Verfahrensablauf

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.
 
Senden Sie den vollständig ausgefüllten Rentenantrag direkt an die zuständige Stelle. Je nach Angebot der Gemeinde können Sie ihn auch bei Ihrer Gemeinde abgeben.
 
Sie könnten Ihren Antrag auch bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen. Sie erhalten dann gleichzeitig Rat und Hilfe zum Thema Rente.
 
Nach Bewilligung Ihres Antrages überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto.
 
Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

Fristen

Beantragung der Rente: bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
 
Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraus-setzungen für die Rente erfüllt sind.
 
Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis
  • Versicherungsverlauf
  • Familienstammbuch (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder)
  • Krankenversicherungskarte
  • Karte der Bank (IBAN und BIC)
  • aktuelle Einkommensnachweise
    (z.B. Lohnabrechnung, Bescheid der Agentur für Arbeit / Jobcenter / Krankenkasse o.ä.)

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise zwischen drei bis vier Monate nach Antragstellung.

Sonstiges

  • Kontenklärung beantragen
  • Schwerbehindertenausweis beantragen

Vertiefende Informationen

  • Hinzuverdienst und Nebeneinkünfte
  • Beginn, Zahlung und Höhe der Altersrente
  • Altersrente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen
  • Rentenversicherungskonto – Auskunft und Klärung beantragen
  • Änderungen an die Rentenversicherung melden

Onlineantrag und Formulare

  • Auskunfts- und Beratungsstellen – Deutsche Rentenversicherung
  • Rentenbeginn-Rechner

Für einen Online-Antrag benötigen Sie

  • für die digitale Unterschrift: eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion
  • ein Kartenlesegerät
  • einen Internetzugang.

Rechtsgrundlage

37 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Altersrente für schwerbehinderte Menschen)
 
236 a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Altersrente für schwerbehinderte Menschen)