Haushalt: Genehmigung ist da
Gute Nachrichten: Das Regierungspräsidium (RP) hat den vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltsplan der Stadt Weil am Rhein für das Jahr 2026 genehmigt. Die Genehmigung bezieht sich auch auf die Wirtschaftspläne der Stadtwerke für die Bereiche Wasser, Verkehr und Nahwärme und Stromnetzbetrieb sowie für den Eigenbetrieb Abwasser.
„Die Planung der öffentlichen Haushalte ist auch 2026 aufgrund der anhaltenden Auswirkungen vielfältiger globaler Entwicklungen mit großen Ungewissheiten verbunden“, schickt das Regierungspräsidium seiner Bewertung der Finanzlage voraus. „Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 erfüllt die Voraussetzungen zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit. Die Genehmigungen können nach dem Kriterium der Vereinbarkeit mit der dauernden Leistungsfähigkeit erteilt werden.“
Zwar weise das Gesamtergebnis des Haushaltsplans einen Fehlbetrag von 5,1 Millionen Euro aus und der Ressourcenverbrauch nicht erwirtschaftet und der Haushaltsausgleich nicht erreicht, doch stünden ausreichend Überschüsse aus Ergebnisrücklagen bereit, so dass hierdurch ein Ausgleich möglich sei. „Damit wird den Anforderungen für den Haushaltsausgleich grundsätzlich entsprochen“, heißt es im Schreiben.
Die mehrjährige Betrachtung der Planansätze zeige jedoch einen Trend zu stetig steigenden Aufwendungen bei gleichzeitig fast stagnierenden Erträgen, befindet das Regierungspräsidium. Das sichtbare Ungleichgewicht zwischen den Aufwendungen und Erträgen werde im laufenden Haushaltsjahr noch durch die recht hohen Einnahmen bei den Schlüsselzuweisungen, dem Anteil an der Einkommen- und der Umsatz- sowie der Gewerbesteuer überlagert. Die fortgeschriebenen Ergebnishaushalte der Jahre 2027 bis 2029 würden jedoch die zunehmend negative Entwicklung widerspiegeln.
„Diese Entwicklung schlägt sich auch im Cash-Flow des Ergebnishaushaltes nieder. Während im laufenden Haushaltsjahr noch ein geringer Zahlungsmittelüberschuss ausgewiesen wird, können in den Jahren 2027 bis 2029 die laufenden Auszahlungen nicht mehr durch entsprechende Einnahmen gedeckt werden“, heißt es weiter. Dies bedeute, dass im gesamten Finanzplanungszeitraum die Tilgungen nicht erwirtschaftet werden und auch keine eigenen investiven Mittel bereitgestellt werden könnten.
Zur Finanzierung der Investitionen seien neben dem nahezu vollständigen Einsatz der angesparten, liquiden Mittel auch Darlehen erforderlich. Da keine liquiden Eigenmittel mehr zur Verfügung stünden, seien für die mittel- und langfristige Haushaltsplanung Kreditaufnahmen in Höhe von 80 Millionen Euro vorgesehen. „Es wird verstärkt deutlich, dass Grundvoraussetzung für die Umsetzung des Investitionsprogramms nur eine stabile Ertragslage sein kann, um die Leistungsfähigkeit des Haushalts nicht zu gefährden.“
Deshalb müsse die Stadt die bereits eingeleitete Haushaltskonsolidierung nicht nur fortsetzen, sondern intensivieren und umsetzen. „Die höchste Priorität muss sein, die kommenden Haushalte wieder zu konsolidieren.“ Das Regierungspräsidium fordert die Stadt auf, ihre Haushalts- und Finanzplanung auf den Prüfstand zu stellen und dabei keine Bereiche auszunehmen.
„Ein besonderes Augenmerk muss auf die freiwilligen Leistungen der Stadt gelegt werden, auch wenn notwendige Anpassungen in diesem Bereich schmerzhaft und mit Blick auf deren Attraktivität als nicht wünschenswert wahrgenommen werden. Gleichwohl wird dies zur Sicherstellung der stetigen Erfüllung vorrangig der Pflichtaufgaben der Stadt erforderlich sein.“ Auch bei den Pflichtaufgaben sei eine kritische Prüfung angezeigt.
„Kommunalpolitisch noch so wünschenswerte Perspektiven sind kaum zu verwirklichen, solange ein nachhaltiger Konsolidierungserfolg ausbleibt“, schreibt das Regierungspräsidium.
