Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen

Stadtverwaltung Weil am Rhein appelliert, mehr Rücksicht zu nehmen und respektvoll miteinander umzugehen

Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen kommt auch in Weil am Rhein viel zu häufig vor. Klar ist: Fahrräder haben auf einem Behindertenparkplatz nichts verloren. Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein / Meierfels

Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen - ist es Unkenntnis, Bequemlichkeit oder bewusste Missachtung? Oder fehlt schlicht das Bewusstsein für die Bedeutung dieser Parkflächen? Fest steht: Leidtragende sind immer Menschen, die ohne barrierefreie Parkmöglichkeiten ihren Alltag kaum bewältigen können, die auf kurze Wege angewiesen sind und für die jeder zusätzliche Meter zur Herausforderung wird.
 
Die beiden Verkehrszeichen sind eindeutig: das blaue Quadrat mit weißem „P“ sowie das Zusatzschild mit dem stilisierten Rollstuhlfahrer. Sie kennzeichnen die Parkfläche klar als reserviert für Menschen mit Behinderung. Klare Sache – sollte man meinen. Doch in der Praxis zeigt sich ein anderes Bild: Vor der Dreiländergalerie wird der Behindertenparkplatz regelmäßig von mehreren Fahrrädern als Abstellfläche genutzt.
 
Ein weiterer Fall aus der Innenstadt: Auf dem neu geschaffenen Behindertenparkplatz vor einem Ladengeschäft in der Hauptstraße steht ein Auto ohne jegliche Berechtigung hinter der Windschutzscheibe. Zwei Beispiele von vielen. Die Gemeindevollzugsbeamten, die regelmäßig im Stadtgebiet unterwegs sind, haben in den vergangenen Wochen vermehrt solche Verstöße festgestellt.
 
„Diese Plätze sind klar gekennzeichnet und ausschließlich Menschen vorbehalten, die aufgrund einer körperlichen Einschränkung auf kurze Wege und barrierefreie Einstiegsflächen angewiesen sind“, betont Laura Meierfels, Leiterin der Bußgeldabteilung. Sie appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, im Straßenverkehr mehr Rücksicht zu nehmen.
 
Behindertenparkplätze sind keine Orte für praktische Kurzstopps, sondern eine notwendige Voraussetzung für Mobilität und Teilhabe. „Jede Entscheidung, dort eben nicht zu parken oder kein Velo abzustellen, trägt zu mehr Fairness und Barrierefreiheit im Alltag bei“, so Meierfels.
 
Wer auf solchen klar gekennzeichneten Flächen unberechtigt parkt oder sein Fahrrad abstellt, verursacht gleich mehrere Probleme: längere Wege und höhere körperliche Belastung für Menschen, die genau das nicht leisten können; Einschränkungen der Selbstständigkeit, weil Betroffene auf Unterstützung angewiesen sind; und gefährliche Situationen, wenn ein geschütztes Ein- und Aussteigen aufgrund fehlenden Platzes nicht mehr möglich ist.
 
Immer wieder kommt es zudem vor, dass Fahrräder so abgestellt werden, dass die Sichtbarkeit der Kennzeichnung beeinträchtigt wird. „Wir bitten daher darum, Fahrräder ausschließlich an dafür vorgesehene Abstellanlagen oder an anderen geeigneten Stellen abzustellen“, erklärt Meierfels. Im Bereich der Dreiländergalerie stehen ausreichend offizielle Abstellmöglichkeiten zur Verfügung – darunter sogar eine Einstellhalle.
 
„Ein respektvolles Miteinander im Straßenverkehr funktioniert nur, wenn wir gegenseitig Rücksicht nehmen – unabhängig davon, ob wir zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Durch die Beachtung der Verkehrsregeln und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Verkehrsflächen leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit und Barrierefreiheit in unserer Stadt“, hält Meierfels fest.