Ein alarmierendes Ergebnis

Alkoholtestkäufe: In drei von acht getesteten Betrieben gibt es Wodka für minderjährige Testperson

Jugendliche kommen viel zu häufig an Hochprozentiges, weil Händlerinnen und Händler die Alterskontrollen nicht ernst genug nehmen. Foto: Piabay

Testkäufe von alkoholischen Getränken sind ein wichtiges Kontrollinstrument. Wird das Jugendschutzgesetz eingehalten? Die Antwort: Leider nicht immer. Jugendliche kommen viel zu häufig an Hochprozentiges, weil Händlerinnen und Händler die Alterskontrollen nicht ernst genug nehmen. So geschehen auch wieder in Weil am Rhein. Die Bilanz ist ernüchternd.
 
Acht Verkaufsstellen wurden kontrolliert. Den Ausweis musste die Testperson dabei sieben Mal vorzeigen. Trotzdem konnte die minderjährige Testperson in drei Supermärkten Alkohol in Form von Wodka erhalten. Bei den im Sommer durchgeführten Alkoholtestkäufen war das Ergebnis positiver. Damals wurden fünf Betriebe getestet und nur einmal erhielt die Testperson Hochprozentiges. 
 
Das Ergebnis der 23. Auflage ist dagegen alarmierend. „In drei Supermärkten wurden der Testperson trotz klarer gesetzlicher Vorgaben Wodka ausgehändigt. Die Quote von fast 40 Prozent zeigt deutlich, dass die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes nicht überall gewährleistet ist. Die Inhaberinnen und Inhaber sind in der Pflicht, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesbezüglich zu unterstützen und auch ausreichend zu schulen“, sagt Olga Anselm von der Kommunalen Kriminalprävention. Neben ihr waren auch eine Mitarbeiterin des Polizeireviers sowie Anna Lauer von der Villa Schöpflin beim Testkauf mit von der Partie.
 
Alkoholtestkäufe machen Verstöße sichtbar, sensibilisieren Händler für ihre Verantwortung und tragen dazu bei, Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen. Der Verkauf von hochprozentigem Alkohol an unter 18-Jährige ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Die Stadtverwaltung handelt konsequent: Bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. 
 
Nach dem Wodka-Kauf übrigens wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den getesteten Gewerbebetrieben direkt von den Begleitpersonen auf ihren Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen angesprochen. Eine Belehrung über ihr Fehlverhalten fand ebenso statt und der Kauf schließlich rückabgewickelt.

„Dieses Ergebnis zeigt auch, dass reine Kontrollen nicht ausreichen. Es ist ebenso notwendig, das Verkaufspersonal aufzuklären und entsprechende Schulungen anzubieten. Aber auch für die jungen Konsumenten ist Aufklärung und Prävention   entscheidend. Nur so können Jugendliche langfristig vor riskantem Alkoholkonsum geschützt werden.
 
Exakt hier setzt auch die Villa Schöpflin an. Im Rahmen ihres Alkoholpräventionsprogramms “HaLT-Hart am LimiT” bietet sie kostenlose Schulungen an. Hier werden die Bestimmungen des Jugendschutzes vermittelt, ebenso die Risiken des jugendlichen Alkoholmissbrauchs. Zusätzlich stellt die Villa Schöpflin kostenlose Materialien zur Verfügung, um die Einhaltung des Jugendschutzes in der täglichen Arbeit zu erleichtern.