Gebührenerhöhung für Personalausweise
Ab 01. Januar 2026 gelten neue Gebührensätze
Zum 1. Januar 2026 treten bundesweit neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft. Wie das Bundesministerium des Innern mitteilt, werden die Kosten für die Beantragung eines Bundespersonalausweises neu festgesetzt. Die Anpassung betrifft alle deutschen Staatsangehörigen, die ab diesem Datum einen neuen Ausweis beantragen.
Die Gebühr für Personen ab 24 Jahren steigt von bislang 37,00 Euro auf 46,00 Euro. Für Antragstellende unter 24 Jahren erhöht sich der Betrag von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Hintergrund der Neuregelung ist eine bundesweite Kostenanpassung, die insbesondere gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten berücksichtigt. Zudem sollen die zusätzlichen Einnahmen in verbesserte Sicherheitsstandards sowie den weiteren Ausbau digitaler Prozesse im Ausweiswesen fließen. Insbesondere neue Technologien zur Identitätsprüfung und die fortschreitende Digitalisierung erfordern einen höheren organisatorischen und technischen Aufwand.
