Offenlage des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Rheinvorland II“, Stadtteil Haltingen

Der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein hat am 15.12.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Rheinvorland II“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Rheinvorland II" ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan (3,2 MB).
 
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist es, den Rahmen für die Weiterentwicklung des Rheinhafens auf den nördlich des heutigen Hafens liegenden Flächen zu schaffen. Zudem soll der gemeinsame planungsrechtliche Rahmen zwischen Stadt und Rheinhafengesellschaft Weil am Rhein gestaltet werden, um eine Verdichtung der baulichen und sonstigen Nutzungen im Plangebiet zu generieren und um die strategische Neuausrichtung der Rheinhafengesellschaft Weil am Rhein zu sichern.
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit dem Abgrenzungsplan, der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung, den Örtlichen Bauvorschriften sowie dem Umweltbericht, dem Fachgutachten Fledermäuse und der Schallprognose ab dem 18.01.2021 im Rathaus Weil am Rhein, Rathausplatz 1, Foyer, während der Öffnungszeiten ausgelegt.
 
Aufgrund der Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen per E-Mail: stadtplanung@weil-am-rhein.de einzureichen. Eine Einsichtnahme im Rathaus Weil am Rhein ist unter Berücksichtigung der wegen des Corona-Virus jeweils geltenden Zugangsregelungen möglich.
 
Folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen sind verfügbar:
 
- Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

- Eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu besonders und streng geschützten Arten

- Ein Fachgutachten Fledermäuse

- Schalltechnische Untersuchung zu den Geräuschemissionen des Rheinhafens auf die Umgebung

- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit allgemeinen Angaben zur Betroffenheit der Schutzgüter

Während der Auslegung vom
 
18.01.2021 bis 19.02.2021(jeweils einschließlich) 
können während der üblichen Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabsprache unter Tel.: 07621/704-612 Mo, Mi von 8 - 12 Uhr und Di, Do, Fr von 8 - 13 Uhr, Mo von 14 - 17 Uhr und Mi von 14 - 18 Uhr, Stellungnahmen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgegeben werden. Darüber hinaus können Anregungen schriftlich eingereicht werden. Der Öffentlichkeit wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
 
Zuzüglich zur Auslegung im Rathaus und in der Ortsverwaltung Haltingen ist der Entwurf des Bebauungsplans "Rheinvorland II" im Internet unter der Adresse
 
www.weil-am-rhein.de/beteiligungsverfahren abrufbar. Sofern der Bebauungsplan auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese zur Einsicht bereitgehalten.
 
Gem. § 4b BauGB wurde das Büro Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt der Hinweis, dass die Auswertung von Stellungnahmen mit Unterstützung der Stadtbau Lörrach durchgeführt wird. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen dem Einwender / der Einwenderin mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers ausschließlich hierfür erforderlich und zweckmäßig. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke. Weitere Informationen gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.
 
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden die Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich im zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de/bw bereit.
 
Weil am Rhein, den 30.12.2020
Bürgermeisteramt