Wohnmobile sind nicht mehr erlaubt

Parkplätze der LGS GmbH in Otterbach: Strengere Regelungen auch in Sachen Parkdauer

Auf den Parkplätzen der LGS GmbH in der Basler Straße gilt seit Ende August eine Begrenzung der Parkdauer auf zehn Stunden. Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein / Bähr

Langzeitparkerinnen und -parker, die zum Teil wochenlang ihr Fahrzeug abstellten, oder auch Camperinnen und Camper, die das Gelände teilweise nicht nur zum Parken, sondern auch zum Wohnen auf Zeit nutzten, haben die Untere Straßenverkehrsbehörde dazu veranlasst, die Parkdauer und auch die Art der Fahrzeuge auf den Parkplätzen der LGS GmbH in der Basler Straße (Otterbach) strenger zu reglementieren.
 
Die Gründe sind vielfältiger Natur: Seit Jahren werden die Parkplätze von Eigentümern von Wohnmobilen und Wohnwägen als dauerhafte Abstellorte genutzt, ein Fahrzeug wurde sogar im Internet als Übernachtungsmöglichkeit angeboten. Auf verschiedenen Plattformen taucht das Gelände als kostenlose Parkmöglichkeit für Wohnmobile auf, so dass hier immer wieder campiert wurde. Nicht zuletzt kam es auf dem Gelände zu illegalen Entsorgungen von ausrangierten Fahrzeugen.
 
Für die Eigentümerin des Geländes, die LGS GmbH, waren die Zustände nicht mehr hinnehmbar. Immerhin erfolgt regelmäßig eine Vermietung des Geländes, auf dem dann auch Veranstaltungen durchgeführt werden. Wohnmobile und weitere Fahrzeuge behindern das. „Wir haben zudem festgestellt, dass die Parkplätze von Dauerparkern genutzt werden und für Pendlerinnen und Pendler, für die ja diese Parkplätze gedacht sind, nur wenige übrig blieben“, sagt LGS-Geschäftsführerin Diana Bara. Nicht zuletzt mussten in den vergangenen Monaten vermehrt Hinterlassenschaften jeglicher Art entsorgt werden. 
 
Seit Ende August nun schon gilt eine Begrenzung der Parkdauer auf zehn Stunden. Dabei müssen die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker die blaue Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen. Nicht zuletzt ist die Parkfläche auch auf für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tabu. Sprich: Es dürfen hier nur noch Pkw abgestellt werden. Die LGS-GmbH kann Ausnahmen zulassen.