Bebauungsplan "Unter der Binzer Straß", Gemarkung Haltingen, Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

(Aufstellung bei weniger als 20.000 m² Fläche, Bebauungsplan der Innenentwicklung, ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB u. § 4 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein hat in öffentlicher Sitzung am 12.04.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Unter der Binzer Straß, 3. Änderung", Gemarkung Haltingen, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 Landesbauordnung (LBO) gem. § 13 a BauGB beschlossen.
 
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie eines Umweltberichts gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird verzichtet.
 
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird zu einem späteren Zeitpunkt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unter der Binzer Straß, 3. Änderung“ und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan (206 KB).
 
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist es, einen behutsamen Übergang zwischen der Bestandsbebauung im Süden (Allgemeines Wohngebiet) und der Bestandsbebauung im Norden (Gewerbegebiet) zu schaffen. Das Gebiet soll durch eine Mischung von Einzelhandel, Wohnen und ggf. gewerblicher Nutzung langfristig gesehen als Puffer zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnbebauung dienen.
 
Der Bebauungsplan erfüllt mit der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum ein strategisches Ziel der Stadt Weil am Rhein.
 
 
Weil am Rhein, 16.04.2022                
                                                           
Bürgermeisteramt