Dreimal gab es Hochprozentiges

 Alkoholtestkäufe in Weil am Rhein: Elf Betriebe wurden diesmal kontrolliert 

Für Jugendliche Tabu: Wodka, Schnaps & Co. Bildquelle: Pixabay

Hier mal ein Shot, da mal ein süßes Mixgetränk: Wodka, Schnaps & Co. sind nichts, aber auch gar nichts für Jugendliche. Entsprechend verbietet das Jugendschutzgesetz die Abgabe sowie den Verzehr von solchen hochprozentigen Spirituosen bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Werden diese gesetzlichen Bestimmungen auch eingehalten? Dieser Frage wird mehrmals im Jahr bei so genannten Alkoholtestkäufen auch in Weil am Rhein auf den Grund gegangen. Das Ergebnis der jüngsten Tour: in drei von elf getesteten Betrieben kam der Minderjährige zu Hochprozentigem.
 
Mit von der Partie waren neben dem durch die Mitarbeiterin der Villa Schöpflin (Zentrum für Suchtprävention) geschulten Testkäufer auch zwei Polizeibeamten des Polizeireviers Weil am Rhein und eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung. Der 16-jährige Schüler versuchte, bei insgesamt elf Gewerbebetrieben auf Weiler Gemarkung an hochprozentigen Alkohol zu gelangen.
 
Und obwohl bei keinem dieser Testkäufe eine volljährige Begleitperson direkt dabei war, gelang es dem Minderjährigen, in 27 Prozent der Fälle problemlos an hochprozentigen Alkohol zu gelangen. Ein Betrieb hatte zudem keinen hochprozentigen Alkohol geführt. 
 
Nach dem Kauf von Wodka, Rum oder Likör wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den getesteten Gewerbebetrieben direkt von den Begleitpersonen auf ihren Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen angesprochen. Eine Belehrung über ihr Fehlverhalten fand ebenso statt und der Kauf wurde schließlich rückabgewickelt.
 
„Wir haben elf Betriebe getestet, dreimal gab es Alkohol für Jugendliche“, erklärt Olga Anselm vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt. Im Vergleich dazu: Im November 2022 gab es in zwei von acht Betrieben „harten Alkohol“, im Mai 2022 gar in sechs von sieben Betrieben. Nach dem erschreckenden Start aus der coronabedingten Zwangspause ist der Trend also rückläufig. „Wir führen das gute Ergebnis unter anderem darauf zurück, dass die Testkäufe nun wieder regelmäßig stattfinden können“, sagt Anselm.
 
Optimal sei das Ergebnis aber natürlich noch nicht, und so werde man weiter an diesem Thema dranbleiben, macht Anselm klar. „Wir werden weiter kontrollieren und nicht müde, auf diese Problematik hinzuweisen.“ Es gelte das Personal weiter entsprechend zu sensibilisieren.
 
Auch wenn bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen die Stadtverwaltung ein Bußgeldverfahren einleite, gehe es bei diesen Testkäufen in erster Linie nicht um die Bestrafung, sondern darum, das Verkaufspersonal auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes aufmerksam zu machen, so Anselm. „Es ist unser Bestreben, über die Risiken aufzuklären und den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in den Blickpunkt zu rücken“, verdeutlicht Anselm, die im Rathaus für die Kommunale Kriminalprävention zuständig ist.
 
Die Villa Schöpflin bietet Schulungen an, die für alle Teilnehmer kostenlos sind. Bei diesen Schulungen werden die Bestimmungen des Jugendschutzes und auch die Risiken des jugendlichen Alkoholmissbrauches vermittelt.