Feuerwehr
Beschreibung
Das breite Aufgabenspektrum der Feuerwehr lässt sich in vier kurzen Stichworten zusammenfassen: Löschen, Retten, Bergen und Schützen.
Die Brandbekämpfung wird dabei meist als erstes mit der Feuerwehr in Verbindung gebracht. Doch auch bei Verkehrsunfällen, bei Gefahrstoffunfällen oder Überschwemmungen kommt sie zum Einsatz. Dabei gilt es, Menschen und Tiere aus einer Gefahrenzone zu retten oder Sachgüter zu bergen. Bei öffentlichen Veranstaltungen passt die Feuerwehr bei sogenannten Sicherheitswachen auf, dass keine Brände entstehen. Durch regelmäßige Übungen und Vorträge in der Öffentlichkeit sensibilisiert die Feuerwehr die Bevölkerung für präventiven Brandschutz und zeigt richtige Verhaltensweise in Notsituationen auf.
Wer bei der Feuerwehr mitmachen will, muss vor allem körperlich fit sein. Auch eine schnelle Reaktionsfähigkeit, guter Umgang mit Stress sowie Teamarbeit gehören zum Rüstzeug eines Feuerwehrmanns oder einer Feuerwehrfrau. Das Eintrittsalter für die Jugendfeuerwehr beträgt 10 Jahre. Frühestens mit 17 Jahren kann dann in die aktive Einsatzabteilung gewechselt werden, dies ist gesetzlich geregelt. Während dieser Zeit können zahlreiche Schulungen und Lehrgänge zu Spezialgebieten, wie z.B. Atemschutzgeräte, Funktechnik oder Strahlenschutz absolviert werden.
Wer in Weil am Rhein die 112 wählt, erreicht als erstes die integrierte Leitstelle in Lörrach, die die Notfallmeldung entgegennimmt. Anhand der Informationen aus dem Telefonat wird entschieden, welche Kräfte zum Einsatz kommen: Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk, etc. Über Funk werden die Einsatzkräfte über den Fall informiert. Diese machen sich sofort auf den Weg in die Einsatzzentrale – egal, ob während der Arbeitszeit, Freizeitbeschäftigung oder Nachtzeit.
Als gesetzliche Vorgabe gilt hierbei, dass zwischen dem Eingang des Notfalls bei der Leitstelle und dem Beginn der ersten Lösch- bzw. Rettungsmaßnahmen dürfen höchstens 15 Minuten liegen dürfen. Für die Bevölkerung sind Brandeinsätze bzw. sämtliche Rettungen von Menschen und Tieren durch die Feuerwehr in der Regel kostenlos.
Satzungen aus dem Aufgabengebiet der Feuerwehr:
- Feuerwehrsatzung
- Feuerwehrentschädigungssatzung
- Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung
- Organigramm Feuerwehrabteilung
Kontakt
Zuständigkeit
- Verwaltungstätigkeiten für die Feuerwehr
- Unterhalt und Beschaffung von Feuerwehrtechnik
- Belange des Abwehrenden Brandschutzes
- Ansprechpartner für Kostenersatzansprüche von Feuerwehreinsätzen, Widerspruchsverfahren
- Aufgaben der Stadt im Zivil- und Katastrophenschutz (große Schadensfälle sind zunächst durch die Stadt zu betreuen, bis die Zuständigkeit durch Ausrufen des Katastrophenfalls auf das Landratsamt wechselt)
Persönlicher Kontakt
Leiter der Zentralen Feuerwache / Leiter der Feuerwehrabteilung
Sachbearbeiterin in der Feuerwehrverwaltung
Aufgabenbereichsleiter Technik in der Feuerwehrabteilung
Gerätewart Feuerwehrabteilung
Gerätewart Feuerwehrabteilung
Sachbearbeiter Feuerwehrabteilung
Einsatz- und Ausbildungsplanung
Vorbeugender Brandschutz