Bekämpfungsmaßnahmen gegen Schädling

Ab 1. Juni beginnt wieder die Flugzeit des Japankäfers /  Besondere Regeln in Befalls- und Pufferzonen

Erkennen kann man den rund einen Zentimeter großen Japankäfer an seinen fünf weißen Haarbüscheln an jeder Seite und zwei weißen Haarbüscheln am Ende des Hinterleibs Foto: O. Zimmermann/ LTZ Augustenberg

Ab dem 1. Juni beginnt laut Medienmitteilung des Landratsamtes die Flugzeit des Japankäfers. Für Anwohnende in den ausgewiesenen Befalls- und Pufferzonen im Landkreis Lörrach bedeutet das: Grünschnitt, Laub und Pflanzenreste dürfen bis Ende September nicht mehr ungehäckselt aus diesen Gebieten abtransportiert werden. Im Landkreis sind eigens Sammelstellen eingerichtet, an denen auch ungehäckseltes Material abgegeben werden kann.

Auslöser der Maßnahmen sind mehrere Japankäferfunde seit Juni 2024 auf Schweizer Seite, an der Grenze zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Der Japankäfer (Popillia japonica Newman) gilt als besonders gefährlicher Schädling, der erhebliche Schäden an Pflanzen und in der Landwirtschaft anrichtet. Bisher gab es lediglich Einzelfunde von Japankäfern im Landkreis Lörrach, eine Japankäfer-Population konnte dort noch nicht nachgewiesen werden.

Seit Juli 2024 regelt eine Allgemeinverfügung die Schutzmaßnahmen. Der Landkreis hat auf Basis der Schweizer Befallsdaten Befalls- und Pufferzonen auf deutschem Gebiet festgelegt. Karten und alle geltenden Regeln sind unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer abrufbar.

Was sind Befalls- und Pufferzonen?
Der Landkreis hat zwei Schutzzonen definiert: Die Befallszone umfasst Kreisflächen mit einem Radius von 1.000 Metern um die Fundstellen auf Schweizer Seite. Betroffen ist auf deutscher Seite ein Teil der Gemeinde Grenzach-Wyhlen (Hörnle).

Die Pufferzone schließt sich mit einem Radius von mindestens fünf Kilometern um die Befallszone an. Sie umfasst den übrigen Teil von Grenzach-Wyhlen sowie Teile von Weil am Rhein, Lörrach und Inzlingen.

Sollten weitere Japankäfer entdeckt werden, weitet der Landkreis die Zonen entsprechend aus.

Das gilt in den Pufferzonen
In der Pufferzone, die das eigentliche Befallsgebiet umgibt, gelten folgende Regeln: Grünschnitt, Laub und sonstige Pflanzenreste dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden, es sei denn, sie wurden zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimeter gehäckselt.

Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat dürfen die Zone nur dann verlassen oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, die in der Allgemeinverfügung erläutert sind. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall. Der Abtransport der obersten 30 Zentimeter Bodenoberfläche aus der Pufferzone ist verboten.

Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz genehmigt werden.Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln bis zwei Zentimeter Durchmesser können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden, da die Bioabfälle gleich im Sammelfahrzeug verpresst werden und über eine abgedichtete Entladeschleuse direkt in die Vergärungsanlage gelangen.

Sammelstellen, über die auch ungehäckseltes Pflanzenmaterial entsorgt werden kann: Grünabfall-Annahme Haltingen (Haltinger Straße, Weil am Rhein), Grünabfall-Annahme Salzert Gretherhof (Alte Rheinfelder Straße, Lörrach), Grünabfall-Annahme Inzlingen (Waldparkplatz Inzlinger Kreuz), Grünabfall-Annahme für Pufferzone in Grenzach Wyhlen (Im Fallberg - Degussaweg). Öffnungszeiten und Annahmebedingungen sind unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer zu finden.

Das gilt in den Befallszonen
Innerhalb der Befallszone, in der Japankäfer bereits nachgewiesen wurden, gelten zusätzlich zu den Regeln der Pufferzone folgende Maßnahmen:
Pflanzen mit Wurzeln dürfen die Zone nur unter strengen Auflagen verlassen, beispielsweise mit amtlichem Nachweis, dass die Pflanzen frei von einem Japankäfer-Befall sind.

Geräte und Fahrzeuge, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde in der Befallszone eingesetzt wurden, müssen vor dem Verlassen der Zone gereinigt werden. Es darf kein Risiko für die Verschleppung von Erde bestehen.Vom 1. Juni bis 30. September ist das Bewässern von Rasen- und Grünflächen in der Befallszone verboten.

Ernteprodukte wie Obst und Gemüse müssen vor dem Verlassen der Zone auf Befall kontrolliert und vor einem nachträglichen Befall geschützt werden.

Die Sammelstelle für Grünabfall aus der Befallszone in Grenzach-Wyhlen im Gebiet Hornacker/Hörnle befindet sich in der Straße Im Rippel. Mehr Infos zu den Annahmestellen in Grenzach-Wyhlen unter www.grenzach-wyhlen.de/japankaefer.

Wie man den Japankäfer erkennt
Der Japankäfer ist lediglich einen Zentimeter groß, hat eine metallisch grüne Färbung und auffällige weiße Haarbüschel an den Seiten (fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs). Die Larven des Käfers schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß.

Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume, wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab.

Der Japankäfer wurde deshalb von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft – also als ein besonders gefährlicher Schädling. Seine Ansiedlung und Ausbreitung gilt es folglich zu verhindern oder einzudämmen.

Verdächtige Käfer melden
Die Behörden haben unter anderem weiträumig Pheromonfallen aufgestellt, um Exemplare des Japankäfers einzufangen. Dennoch sind sie auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, wird gebeten, den Käfer zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit den Käfer in einem Glas oder einer Box einzufrieren. Das Foto kann über ein Online-Formular unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) eingereicht werden.

Bisher gingen über das Online-Formular über 70 Verdachtsmeldungen beim Landkreis ein, jedoch konnte kein Japankäfer darunter bestätigt werden.

Warum gelten die Maßnahmen mindestens drei Jahre?
Die Flugzeit des Japankäfers dauert von Juni bis August. Seine Eier und Larven (Engerlinge) können jedoch je nach Witterung bis zu zwei Jahre im Boden überwintern. Die Schutzmaßnahmen gelten deshalb mindestens drei Jahre nach dem letzten Käfernachweis – und verlängern sich bei neuen Funden erneut um drei Jahre. Nur so lässt sich eine Ausbreitung des Schädlings zuverlässig verhindern.

Weitere Informationen
Alle Informationen zu Befalls- und Pufferzonen, Karten, Sammelstellen, Öffnungszeiten und der vollständigen Allgemeinverfügung unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer.

Weitere Informationen zum Japankäfer gibt es auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg unter https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lfr/Arbeitsfelder/Japankaefer