Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen

Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.

Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Hinweis:

  • Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie der Rentenversicherung jede Adress-​ oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes bekannt geben.
  • Wenn Sie neben einer vorgezogenen Altersrente abhängig beschäftigt oder selbständig sind, dürfen Sie maximal 450 Euro dazuverdienen, um die volle Rente zu erhalten. Verdienen Sie mehr, erhalten Sie eine Teilrente. Unter Umständen kann die vorzeitige Altersrente sogar ganz entfallen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Alter: je nach Geburtsjahr und Geschlecht unterschiedlich
  • Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Renten möglich: entweder
    Altersrente für langjährig Versicherte oder
    Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder
    Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit
  • Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart
  • Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.

Im Beratungsgespräch können Sie klären,

  • ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen und
  • mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen.

Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Höhe Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.

Sie können auch schriftlich eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen.

Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

Die Formulare liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit.

Sie können den Antrag auch online stellen.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken-​ und Pflegeversicherung abgezogen.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

Frist

Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft.

Nach Ablauf der drei Monate müssen Sie sich eine neue besondere Rentenauskunft erstellen lassen.

Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Rentenantrag
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise: entweder
    Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder
    Geburtsurkunden der Kinder oder
    Aufrechnungsbescheinigungen oder
    Nachweise über Ausbildungszeiten oder
    Nachweise über Arbeitslosigkeit oder
    Nachweise über Krankheitszeiten

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise drei bis vier Monate nach Antragstellung.

Sonstiges

Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert.

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).

Vertiefende Informationen

  • Hinzuverdienst und Nebeneinkünfte
  • Beginn, Zahlung und Höhe der Altersrente
  • Altersrente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Rentenversicherungskonto – Auskunft und Klärung
  • Änderungen an die Rentenversicherung melden

Onlineantrag und Formulare

  • Auskunfts- und Beratungsstellen – Deutsche Rentenversicherung
  • Rentenbeginn-Rechner

Für einen Online-Antrag benötigen Sie

  • für die digitale Unterschrift: eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion
  • ein Kartenlesegerät
  • einen Internetzugang.

Rechtsgrundlage

§ 33 – 42 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) (Renten wegen Alters)