Freie Wege bedeuten klare Sicht

Vermehrt Meldungen über Sichtbehinderungen durch Hecken und Sträucher im Weiler Stadtgebiet

Hecken, Sträucher oder Äste, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, sorgen für Sichtbehinderungen und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit. Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein / Müller

Überhängende Äste und Sträucher auf Gehwegen und Straßen sind immer wieder ein Ärgernis – insbesondere dann, wenn Fußgängerinnen und Fußgänger den Gehweg verlassen müssen, um Hindernissen auszuweichen. Auch in Weil am Rhein werden Straßenlaternen und wichtige Verkehrsschilder immer wieder durch Hecken, Sträucher oder Bäume verdeckt. Das beeinträchtigt nicht nur den Verkehrsfluss, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar.
 
Aktuell gehen bei der Stadtverwaltung vermehrt Hinweise aus der Bevölkerung auf zugewachsene Gehwege und verdeckte Verkehrszeichen ein. Dadurch wird nicht nur die Nutzung von Geh- und Radwegen erschwert, sondern auch die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt.
 
Die Stadtverwaltung appelliert deshalb an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dabei sollten Hecken nicht nur im unteren Bereich, sondern auch im oberen Teil ausreichend eingekürzt werden, damit der öffentliche Verkehrsraum frei und sicher nutzbar bleibt.
 

Folgendes ist zu beachten:

Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher entlang von Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig zurück, sodass alle Verkehrsteilnehmenden den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und sicher nutzen können. Denken Sie daran: Bei Regen werden Äste und Zweige schwerer und ragen häufig noch weiter in den Verkehrsraum hinein.
 
Achten Sie auf das erforderliche Lichtraumprofil. Über Geh- und Radwegen sollte ein Freiraum von mindestens 2,50 Metern Höhe eingehalten werden, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter.
 
 Halten Sie Straßenleuchten und Verkehrszeichen frei. Diese müssen ihre Beleuchtungsfunktion uneingeschränkt erfüllen können und aus ausreichender Entfernung gut sichtbar sein.
 
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind stärkere Rückschnitte von Bäumen und Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen sind jedoch Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Zudem müssen Straßen jederzeit für Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienste passierbar bleiben.
 
 
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer können bei Schäden, die durch mangelnden Rückschnitt entstehen, haftbar gemacht werden. Erfolgt trotz Aufforderung kein Rückschnitt, kann die Stadt die Arbeiten auf Kosten der Anliegenden durchführen lassen.
 
Hecken, Sträucher oder Bäume, die eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen oder die Sicht auf Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung beeinträchtigen, können der Stadtverwaltung über den Online-Schadensmelder oder per E-Mail an verkehr@weil-am-rhein.de gemeldet werden.