Ein kleiner Funke genügt schon
Wegen der außergewöhnlich hohen Wald- und Graslandbrandgefahr hat die Stadt Weil am Rhein am 25. Juni mit dem Erlass einer Polizeiverordnung die Nutzung der öffentlichen Grill- und Feuerstellen sowie mitgebrachter Grillgeräte und sonstiger offener Feuer im öffentlichen Bereich untersagt. Da die Gefahrenlage aufgrund der hohen Temperaturen weiterhin besteht, hat der Gemeinderat nun den Zeitraum bis 31. August verlängert.
Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode, der weiterhin hohen Temperaturen sowie fehlender ergiebiger Niederschläge besteht unverändert eine erhebliche Gefahr der Entstehung und schnellen Ausbreitung von Vegetations- und Flächenbränden. Die aktuellen Lageeinschätzungen des Deutschen Wetterdienstes weisen weiterhin eine hohe bis sehr hohe Wald- und Graslandbrandgefahr in unserer Region aus.
Bereits geringfügige Zündquellen können unter den derzeitigen Witterungsbedingungen Brände verursachen, die sich innerhalb kurzer Zeit ausbreiten und erhebliche Gefahren für Leib und Leben, Sachwerte sowie die natürlichen Lebensgrundlagen begründen. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer erheblichen Belastung der örtlichen Feuerwehr durch mehrere gleichzeitig auftretende Einsatzlagen.
Das Grillverbot umfasst sämtliche öffentlichen Bereiche, darunter Parks, Grünanlagen, Uferbereiche, öffentliche Plätze sowie ausgewiesene Grillstellen. „Zum öffentlichen Bereich zählt alles, wo man niemanden um Erlaubnis bitten muss, ob man den Bereich betreten darf“, versucht Ellen Nonnenmacher, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts, die Abgrenzung zwischen öffentlichem Bereich und Privatbereich zu verdeutlichen.
Wichtig ist, dass beim Grillen auf Privatgelände auf ausreichend Löschmittel in Reichweite zu achten ist. Ein Feuerlöscher oder ein Eimer Wasser sollte unbedingt bereitstehen. Und das allen voran in Schreber- beziehungsweise Kleingärten, etwa am Tüllinger Berg. „Dieser Bereich ist nicht an die Wasserversorgung angeschlossen. Zudem ist im Außenbereich die Gefahr eines Flächen- oder Waldbrandes besonders hoch“, macht Nonnenmacher deutlich.
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Stadt ist zudem berechtigt, mitgebrachte Grills oder vergleichbare Gegenstände einzuziehen.
Die Stadtverwaltung appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen und die Regelungen konsequent einzuhalten.
