Leistungen

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Stadt Weil am Rhein ist grundsätzlich für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Der überwiegende Anteil entfällt auf Verkehrsordnungswidrigkeiten (Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, usw.) Bei der Höhe der Verwarngelder wird ein bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog angewandt, soweit keine Voreintragungen im Verkehrszentralregister vorliegen.

 Link zur Online-Anhörung - Fragebogen

Zuständige Stelle

Polizeiabteilung Stadt Weil am Rhein

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Bei Verwarngeldern über 35,00 € wird automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In diesem Fall werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 20,00 € und Auslagen in Höhe von 3,50 € erhoben.

Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

Stadt Weil am Rhein, den 07.09.2010