Leistungen

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Solche Missstände liegen z.B. vor, wenn das Gebiet die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht erfüllt, die Sicherheit der in dem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen beeinträchtigt ist oder das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen.
Berücksichtigt werden beispielsweise Verbesserungen in der baulichen Beschaffenheit, Belichtung, Besonnung und Belüftung von Gebäuden, Wohnungen und Arbeitsstätten, die Zugänglichkeit von Grundstücken, die Nutzung von bebauten und unbebauten Flächen, vorhandene Erschließungen, Aspekte des fließenden und ruhenden Verkehrs, die wirtschaftliche Situation und Entwicklungsfähigkeit des Gebietes, usw.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung einer Sanierung ist nach der Feststellung von Mängeln und Missständen im Gebiet die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen, die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes in Form einer Satzung, die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung sowie die städtebauliche Planung. Zudem ist die Aufnahme der Sanierungsmaßnahme in ein Förderprogramm Voraussetzung zur Durchführung.

Verfahrensablauf

Die Durchführung umfasst Ordnungsmaßnahmen und Baumaßnahmen, die nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind.

Die Gemeinde erörtert mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen die Sanierung. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt werden. Bestimmte Vorhaben und Maßnahmen bedürfen innerhalb des Sanierungsverfahrens der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.

Zur Finanzierung der Sanierung haben Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag zu bezahlen, der der Erhöhung des Bodenwertes des Grundstücks durch die Sanierung, entspricht.

Freigabevermerk

Stadt Weil am Rhein, den 16.07.2008