Leistungen

Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen

Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind

  • das Einrichten einer Baustelle,
  • die Lagerung von Baumaterialien oder
  • das Aufstellen eines Gerüstes.

Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.

Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnungen kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.

Beispielsweise:

  • In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
  • Muss der Verkehr - auch bei teilweiser Straßensperrung - beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
  • Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie hat dies zu geschehen?

Befolgen Sie die Anordnungen der Behörde. Gegebenenfalls müssen Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installiert werden. Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.

Zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Grundstück liegt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.
  • Ausnahmegenehmigung und/oder Sondernutzungserlaubnis
  • Schulungsnachweis gemäß MVAS „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Sie müssen den "Antrag online" bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen.

Fristen

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn zu stellen. Die Bearbeitung kann bis zu fünf Wochen in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan in Verbindung mit einem Regelplan nach der derzeit gültigen RSA ODER
  • qualifizierter Verkehrszeichenplan
  • ggf. Schulungsnachweis gemäß MVAS

Kosten

Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Weil am Rhein, 08.05.2025