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Bezahlung und Anstellung von Trainern und Übungsleitern
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 3 Nummer 26
- § 3 Nummer 26a
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
21.01.2026 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg