Behördenwegweiser

Grundbucheinsichtsstelle

Beschreibung

Aktuell:

Dienstleistungen der Grundbucheinsichtsstelle derzeit nur mit Termin möglich 

Öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen in Grundbuch- und Vereinsangelegenheiten sowie Einsichten und Abschriften aus dem Grundbuch sind ab 1. Juli bis auf weiteres nur nach Vereinbarung eines Termins möglich. Bürgerinnen und Bürger wenden sich bei Bedarf bitte an die Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Weil am Rhein, Beate Grether, Grundbuchratschreiberin, unter Telefon 07621/704-230 oder per E-Mail an b.grether@weil-am-rhein.de.

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Das Grundbuchamt Weil am Rhein, das für die Gemarkungen Weil, Haltingen, Ötlingen und Märkt zuständig war, wurde im Zuge der landesweiten Notariats- und Grundbuchamtsreform aufgehoben. Es wird seit dem 12. 01.2015 beim Grundbuchamt Emmendingen geführt.

Kontaktdaten:
Amtsgericht Emmendingen

-Grundbuchamt-

Liebensteinstr. 2

79312 Emmendingen

Tel. 07641 / 96587600 Infothek (werktags 8-12 Uhr)

email: poststelle@gbaemmendingen.justiz.bwl.de

Weitere Informationen auf www.amtsgericht-emmendingen.de

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher des Bezirks weiterhin zu gewährleisten, hat die Stadtverwaltung Weil am Rhein ab dem 01.02.2015 eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

Bei berechtigtem Interesse kann Einsicht ins elektronische Grundbuch gewährt, sowie unbeglaubigte und beglaubigte Grundbuchauszüge gefertigt werden. Desweiteren können nach vorheriger Terminabsprache öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen durch den Ratschreiber vorgenommen werden.

Persönlicher Kontakt

Frau Beate Grether

Leiterin der Grundstücksabteilung und Grundbucheinsichtsstelle

Raum B1.49

Übergeordnete Dienststellen

Grundstücksabteilung