Ein kleiner Funke genügt

Polizeiverordnung verlängert: Offenes Feuer im öffentlichen Bereich bleibt weiter verboten / Gilt auch für die Nutzung öffentlicher Grill- und Feuerstellen 

Wegen der außergewöhnlich hohen Wald- und Graslandbrandgefahr hat die Stadt Weil am Rhein am 25. Juni mit dem Erlass einer Polizeiverordnung die Nutzung der öffentlichen Grill- und Feuerstellen sowie mitgebrachter Grillgeräte und sonstiger offener Feuer im öffentlichen Bereich untersagt. Da die Gefahrenlage weiterhin besteht, wurde das Verbot mit einer neuen Polizeiverordnung bis zum 30. September 2026 verlängert.
 
Zwar haben sich die Werte des Graslandfeuerindex und des Waldbrandgefahrenindex zwischenzeitlich gegenüber der vorherigen Gefahreneinschätzung reduziert. Eine nachhaltige Entspannung der Gefahrenlage ist jedoch nicht eingetreten. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat auf die in Teilen Deutschlands ungewöhnlich starke Austrocknung der Böden hingewiesen. Besonders betroffen ist demnach der Süden Deutschlands. Die anhaltende Trockenheit führt zu einer fortbestehenden Austrocknung der Vegetation und damit zu einer erhöhten Entzündlichkeit.
 
Bereits geringfügige Zündquellen können unter den derzeitigen Witterungsbedingungen Brände verursachen, die sich innerhalb kurzer Zeit ausbreiten und erhebliche Gefahren für Leib und Leben, Sachwerte sowie die natürlichen Lebensgrundlagen begründen. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer erheblichen Belastung der örtlichen Feuerwehr durch mehrere gleichzeitig auftretende Einsatzlagen.
 
Das Grillverbot umfasst sämtliche öffentlichen Bereiche, darunter Parks, Grünanlagen, Uferbereiche, öffentliche Plätze sowie ausgewiesene Grillstellen.
 
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Stadt ist zudem berechtigt, mitgebrachte Grills oder vergleichbare Gegenstände einzuziehen.
Die ganze Verordnung können Sie hier lesen.
 
Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen und die Regelungen konsequent einzuhalten.