Mehr freie Plätze und Lebensqualität

Erlass einer Bewohnerparkgebührenverordnung: Jährliche Ausweisgebühren in Höhe von 90 Euro

Bewohnerparkausweise, die ein Jahr lang genutzt werden können, kosten mit Inkrafttreten der Bewohnerparkgebührenverordnung dann 90 Euro. Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein / Bähr

Auswärtige Dauerparker und die ewige Suche nach einem freien Parkplatz sind eine der Gründe, die für die Einführung von Parkraumbewirtschaftungszonen sprechen. Auch in Weil am Rhein gibt es entsprechende Zonen: nämlich im Gebiet der Leopoldshöhe Nord und Süd sowie Friedlingen Süd und Friedlingen Nord. Zum 1. Oktober findet eine Gebührenanpassung statt. Bewohnerparkausweise, die ein Jahr lang genutzt werden können, kosten mit Inkrafttreten der Bewohnerparkgebührenverordnung dann 90 Euro (bisher 30 Euro).
 
Der Platz im öffentlichen Raum ist begrenzt. Dank der Parkraumbewirtschaftung wird das öffentliche Parken gezielt geregelt, etwa durch Parkgebühren, zeitlichen Begrenzungen oder Bewohnerparkausweise. Letztere können Bewohnerinnen und Bewohner der Parkzonen bei der Stadtverwaltung beantragen. Dieser berechtigt zum dauerhaften Parken eines Fahrzeuges. Gewerbebetriebe, die ihren Sitz in den Parkzonen haben, können einen Gewerbeparkausweis erhalten. 
 
Die Stadtverwaltung ist sich bewusst, dass die Erhöhung der Bewohnerparkgebühren
Menschen mit geringem Einkommen stärker belastet. Und doch ist sie der Meinung, dass 90 Euro im Jahr für Autobesitzende zumutbar sind. Umgerechnet fallen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Monat Mehrausgaben von 7,50 Euro an.
 
Klar ist auch, dass die Parkraumbewirtschaftung und damit auch die Bewohnerparkausweise den Anliegerinnen und Anliegern wieder ganz direkt zugutekommen. Sie sorgt schließlich dafür, dass man vor der eigenen Haustür oder in der Nähe überhaupt freie Parkplätze findet. Und gerade in Weil am Rhein ist das besonders in Innenstadtnähe keine Selbstverständlichkeit.
 
Das Antragsformular ist auf der Homepage der Stadtverwaltung www.weil-am-rhein.de unter Bürgerservice erhältlich.
 
 
Was sind die wichtigsten Vorteile der Parkraumbewirtschaftung?
 
Weniger Parkplatzsuche und Verkehr: Werden Parkplätze nicht dauerhaft kostenlos blockiert, werden sie häufiger frei. Das verringert den sogenannten Parkplatzsuchverkehr.
 
Mehr Platz für Anwohnende und wichtige Nutzungen: Bewohnerparkausweise oder spezielle Regelungen, etwa zeitliche Beschränkungen, verhindern, dass Ortsfremde alle Stellplätze dauerhaft belegen.
 
Fairere Verteilung des knappen öffentlichen Raums: Unsere Straßenfläche ist begrenzt. Parkgebühren machen sichtbar, dass das Abstellen eines Autos öffentlichen Raum beansprucht, der auch für Geh- und/oder Radwege, Bäume, Lieferverkehr oder Aufenthaltsflächen genutzt werden könnte.
 
Anreiz für andere Verkehrsmittel: Wer für das Parken zahlen muss oder nur begrenzt parken darf, nutzt bei geeigneten Wegen eher Bus, Bahn, Fahrrad oder Carsharing.
 
Mehr Sicherheit und Lebensqualität: Weniger ungeordnetes Parken kann Kreuzungen übersichtlicher machen und Platz für breitere Gehwege, Radwege, Grünflächen oder Außengastronomie schaffen.
 
Einnahmen für die Kommune: Parkgebühren können Verwaltung, Kontrolle, Straßenunterhalt oder andere öffentliche Aufgaben mitfinanzieren. 
 
 
Übrigens: Bereits Anfang 2022 hatte der Gemeinderat eine Anwohnerparkgebührensatzung beschlossen. Diese wurde aber aufgrund von Rechtsunsicherheiten nicht vollzogen, da eine entsprechende Satzung der Stadt Freiburg für rechtswidrig erklärt worden war. Das Instrument einer kommunalen Satzung wurde für nichtig erklärt. Das Rechtsmittel der Verordnung ist das richtige Instrument, weshalb die Stadtverwaltung diese entsprechend ausgearbeitet hat. Sie tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft.