Es besteht kein Grillverbot mehr 

Entsprechende Polizeiverordnung ist aufgehoben / Gefahrenlage hat sich entspannt

Die Polizeiverordnung über die Untersagung der Nutzung von Grill- und Feuerstellen und von offenem Feuer im öffentlichen Bereich auf der Gemarkung der Stadt Weil am Rhein aufgrund akuter Brandgefahr ist per sofort aufgehoben. Foto: Pexels

Grillverbot aufgehoben: Die Polizeiverordnung über die Untersagung der Nutzung von Grill- und Feuerstellen und von offenem Feuer im öffentlichen Bereich auf der Gemarkung der Stadt Weil am Rhein aufgrund akuter Brandgefahr ist per sofort aufgehoben. 
 
Hintergrund dieser Maßnahme: Die Aufhebung des Grillverbots trägt der veränderten Gefahrenlage Rechnung. Durch die Niederschläge der vergangenen Tage hat sich die Situation regional deutlich entspannt. Eine außergewöhnliche Wald- und Graslandgefahr ist aktuell nicht mehr gegeben. 
 
Zum Verständnis: Eine Polizeiverordnung muss einen konkreten sicherheitsrechtlichen Zweck haben. Sie soll eine Gefahr abwehren und ist nicht dafür gedacht, eine Einschränkung einfach weiterlaufen zu lassen, auch wenn die Gefahr nicht mehr in demselben Maße besteht. Polizeiverordnungen dienen der Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
 
Das Grillverbot wurde deshalb als Reaktion auf die akute Brandgefahr erlassen und galt für sämtliche öffentlichen Bereich der Stadt, darunter Parks, Grünanlagen, Uferbereiche, öffentliche Plätze und ausgewiesene Grillstellen.
 
Die Stadtverwaltung dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die diese Regelungen verantwortungsvoll und konsequent eingehalten haben.