Renteninformation beantragen

Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskonto erfragen.
 
Sie erhalten eine Renteninformation über

  • die wichtigsten Daten zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Ihre derzeitigen Rentenansprüche. Durch den Ausblick auf die zukünftige Rente (Hochrechnung) deckt sie mögliche Lücken in Ihrer Altersvorsorge auf.

In der ersten Renteninformation ist zusätzlich der Versicherungsverlauf dargestellt. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Die Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenversicherungskonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.

Voraussetzungen

Keine.
 
Ohne eigenen Antrag erhalten Sie einen jährliche Renteninformation,

  • wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,
  • wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Renteninformation schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenver-sicherungsträger oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Auch eine Online-Antragstellung ist möglich. Hierfür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben.
 
Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.

Erforderliche Unterlagen

Keine.
 
Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle, ob schriftlich, telefonisch oder online.

Sonstiges

Für einen Online-Antrag benötigen Sie

  • für die digitale Unterschrift: eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion
  • ein Kartenlesegerät
  • einen Internetzugang

Rechtsgrundlage

109 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – Renteninformation und Rentenauskunft)