Hundebesitzer haben Meldepflicht
Sie haben einen Hund? Oder möchten gerne ein neues Familienmitglied aufnehmen? Dann denken Sie bitte daran, Ihren Vierbeiner bei der Stadtverwaltung anzumelden. Die Stadtverwaltung Weil am Rhein erinnert alle Hundehalterinnen und -halter daran, ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. Denn: Das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Weil am Rhein ist grundsätzlich steuerpflichtig.
Eine entsprechende Satzung regelt, dass jeder Hund in der Kommune ordnungsgemäß angemeldet werden muss. Ziel ist es, den Schutz der Tiere zu sichern, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und eine transparente Übersicht über die gehaltenen Tiere zu ermöglichen.
Klar ist: Wer einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt schriftlich anzuzeigen. Eine rechtzeitige und vollständige Anmeldung unterstützt zudem die veterinärmedizinische Vorsorge sowie die sachgerechte Betreuung der Tiere.
Die Hundesteuer in Weil am Rhein beträgt jährlich für den ersten Hund 99 Euro, für jeden weiteren Hund werden 198 Euro fällig.
Für Kampfhunde und gefährlich eingestufte Hunde liegt die Steuer bei 600 Euro, für jeden weiteren Kampfhund bei 1000 Euro. Dazu zählen Hunde der Rassen beziehungsweise Typen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen mit den Hunden American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier. Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei den Rassen: Bullmastiff, Staffordshire-Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu sowie Kreuzungen mit den Hunden Bordeaux Dogge und Tosa Inu.
Die Stadtverwaltung appelliert eindringlich an alle Hundehalterinnen und -halter, die noch keine Anmeldung ihrer Hunde vorgenommen haben, dies umgehend anzugehen. Gleichzeitig möchte sie aber auch die diejenigen Halterinnen und Halter loben, die sich an die Vorschriften halten und somit ein wertvolles Beispiel für Verantwortungsbewusstsein darstellen.
Die An-/Abmeldung kann über ein Online-Formular erledigt werden, was auf der städtischen Internetseite unter Bürgerservice und Digitale Services bei den Steuern & Gebühren hinterlegt ist. Auf der Homepage gibt es zudem weitere Informationen zu diesem Thema.
