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Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 15 Wählbarkeit
- § 19 Einreichung der Wahlvorschläge
in Verbindung mit
- Artikel 116 Absatz 1
Freigabevermerk
22.04.2025 Innenministerium Baden-Württemberg