Streuobst

Vertiefende Informationen

Auf dem Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg finden Sie neben der Streuobstkonzeption 2030 zahlreiche weitere Informationen. Darunter auch einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes im Bereich Streuobst.

Die aktuelle Förderperiode der Baumschnittförderung läuft noch bis Ende 2025 und soll ab dem darauffolgenden Jahr fortgeführt werden. In der neuen Förderperiode sollen Antragstellung- und abwicklung erleichtert werden, um weitere Bewirtschaftende für das Förderprogramm gewinnen zu können.

Die Baumschnittförderung, die auch eine Gruppe von Privatpersonen beantragen kann, wird fortgesetzt. Die neue Förderperiode umfasst die Jahre 2026 bis 2028. Sammelanträge können Sie bis 15. Juni 2026 beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Freigabevermerk

29.01.2026 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg