Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe können rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen (IU) sein oder unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe.
Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen oder behinderten oder von Behinderung bedrohten psychisch kranken Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Zwischen 30 bis 50 Prozent der Belegschaft müssen zu diesem Personenkreis gehören. Die Beschäftigten erhalten dort arbeitsbegleitende Betreuung, berufliche Weiterbildung und die Teilnahmemöglichkeit an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen. Damit soll diesen Personen die Qualifizierung für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Inklusionsbetriebe können sowohl rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen als auch rechtlich unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe sein.
Das Integrationsamt fördert Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und die betriebswirtschaftliche Beratung von Inklusionsbetrieben. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Maschinen, EDV-Ausstattungen, Einrichtungsgegenständen oder Kosten für ein Gründungsgutachten.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX):
- §§ 215 fort folgende Inklusionsbetriebe
Freigabevermerk
15.06.2026 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg