Behördenwegweiser

Baurechtsabteilung

Öffnungszeiten

Geschäftsstelle:

Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag -
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

Stadtbaumeisterinnen:

Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag -
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag -
Freitag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

Terminvereinbarungen für Beratungsgespräche 

Beratungsgespräche von Bauherren und Architekten, sowie Anfragen zu konkreten Verfahren, sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Baurechtliche Fragen sind sehr komplex und benötigen Vorbereitungszeit, um zuverlässig beantwortet werden zu können. Wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen, bitten wir Sie daher, einen Termin unter Nennung Ihres konkreten Anliegens bei den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle zu vereinbaren: 

07621/704-637 bzw. 07621/704-639 

Wir bitten Sie von Anfragen zum Stand laufender Verfahren abzusehen.

Unsere Stadtbaumeisterinnen sind nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an unsere Geschäftsstelle. Ihr Anliegen wird dort aufgenommen und Sie werden, sofern erforderlich, eine entsprechende Rückmeldung unsererseits erhalten.

 

Beschreibung

Die Baurechtsabteilung unterstützt und berät Sie gerne zu allgemeinen Fragen des öffentlichen Baurechts, zur Bebaubarkeit von Grundstücken, zu örtlichen Bauvorschriften, zu brandschutztechnischen Anforderungen und zum Thema Denkmalschutz. Zu den einzelnen Verfahrenstypen (verfahrensfrei, kenntnisgabepflichtig, genehmigungspflichtig) und ihrem Verfahrensablauf gibt die Baurechtsabteilung Auskunft.

Die Stadt Weil am Rhein ist untere Baurechtsbehörde. Die Baurechtsabteilung ist für alle Vorhaben innerhalb des Gemarkungsgebietes von Weil am Rhein zuständig.

Das Stadtgebiet ist in drei Baubezirke unterteilt: Bezirk 1 (Kernort mit dem Ortsteil und Ötlingen), Bezirk 2 (Kernort im Bereich "Altweil" und Ortsteil Haltingen), Bezirk 3 (Baugebiet Hohe Straße, Ortsteile Friedlingen und Märkt) .

Tipps zum Baugenehmigungsverfahren:
Zum reibungslosen, Zeit und Ärger sparenden Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens ist die Beachtung der folgenden Ratschläge hilfreich:

  • Qualifizierte Fachleute sollten von Anfang an die Planung in die Hand nehmen. Lieber ein bißchen mehr in die gute, vernünftige Planung investiert, als hinterher mit höheren Baukosten konfrontiert zu werden
  • Die Genehmigungsfähigkeit sollte bei nicht eindeutiger Rechtslage durch eine Bauvoranfrage abgeklärt werden
  • Die Zustimmung der Angrenzer sollte schon vor Einreichung eines Bauantrags eingeholt werden
  • Eine Planung, die alle baurechtlichen Vorschriften einhält und Ausnahmen und Befreiungen nur in Sonderfällen erfordert, ist die beste Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrags. Ob Ihr Bauvorhaben den Bebauungsplan einhält, können Sie vorab bei der Stadtplanung klären
  • Ihren Entwässerungsantrag können Sie gleichzeitig mit dem Bauantrag abgeben. So ist gewährleistet, dass dadurch keine Verzögerung bei der Baufreigabe eintritt. Hierfür können Sie vorab die nötigen Details mit der Abteilung Verkehr und Tiefbau im Vorfeld besprechen

Sollten Sie Ihren Bauantrag komplett elektronisch bei uns einreichen wollen, schicken Sie die vollständigen Unterlagen an bauantrag@weil-am-rhein.de

Persönlicher Kontakt

Frau Monika Gröber

Leiterin der Baurechtsabteilung

Raum B2.33
Frau Elke Röhl
Raum B2.35
Frau Doris Specker

Stadtbaumeisterin

Raum B2.36
Frau Tanja Nolasco

Stadtbaumeisterin

Raum B2.34
Frau Jennifer Brack

Sachbearbeiterin in der Baurechtsabteilung

Raum B2.32
Aufgaben

Zuständig für Kernort Weil und Hohe Straße
Baurechtliche Verfahren
Aufteilung zur Bildung von Wohneigentum
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis

Herr Nikolai Kress
Raum B2.32
Aufgaben

Zuständig für Friedlingen, Märkt, Otterbach, Ötlingen und Haltingen
Baurechtliche Verfahren
Aufteilung zur Bildung von Wohneigentum
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis

Übergeordnete Dienststellen

Rechts- und Ordnungsamt