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Sperrzeiten
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III):
- § 159 Ruhen bei Sperrzeit
Freigabevermerk
22.12.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III):
22.12.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg