Entwurf Lärmaktionsplan 4. Stufe der Stadt Weil am Rhein (§ 47d Bundesimmissionsschutzgesetz)

Öffentliche Auslegung(§ 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz)

Der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024 beschlossen, den vorläufigen Lärmaktionsplan der 4. Stufe in seiner Entwurfsfassung öffentlich auszulegen.
 
Die Lärmaktionsplanung ist in den §§ 47 a - f BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) geregelt, die sich aus der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG ergeben. Mit dem Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern, sind hierin die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
Ermittlung der örtlichen Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten (nach standardisierten Bewertungsmethoden);Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen; Aufstellung von Lärmaktionsplänen auf der Basis von Lärmkarten.
 
Die 1., 2. und 3. Stufe der Lärmaktionspläne der Stadt Weil am Rhein wurden mit den Beschlüssen des Gemeinderats vom 24.11.2009, 24.11.2015 bzw. 30.06.2020 abgeschlossen. Da in der 3. Stufe die Betroffenheiten eingehend untersucht und daraufhin verkehrsrechtliche Maßnahmen umgesetzt wurden, ist dieser vorliegende Lärmaktionsplan der 4. Stufe die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 3. Stufe und wird als ein vereinfachter Lärmaktionsplan durchgeführt.
 
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplans findet in der Zeit von
 15.03.2024 bis 15.04.2024(jeweils einschließlich)statt.
 
Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download bereit:

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Rathaus in Weil am Rhein, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein, Gebäude A, 2. OG - Foyer des Stadtbauamtes - während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
 
Während der Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplans sollen Stellungnahmen mit Vorschlägen und Anregungen per E-Mail an LAP4@weil-am-rhein.de eingereicht werden. Zusätzlich steht ein Formular zur Stellungnahme zur Verfügung.
 
Darüber hinaus können Anregungen auch während der üblichen Öffnungszeiten Mo, Mi von 8 - 12 Uhr und Di, Do, Fr von 8 - 13 Uhr, Mo von 14 - 17 Uhr und Mi von 14 - 18 Uhr, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
 
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers ausschließlich hierfür erforderlich und zweckmäßig. Weitere Informationen gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Homepage der Stadt Weil am Rhein www.weil-am-rhein.de/datenschutz.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich im zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de/bw bereit.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt- und Grünplanungsabteilung bzw. den Servicepool des Rathauses.
 
Stadt- und Grünplanungsabteilung
Ansprechpartnerin: Shalakha Sara Reji
Telefon: 07621/704-664
E-Mail: Sara.Reji@weil-am-rhein.de
 
Servicepool Stadtbauamt
Ansprechpartner: Gerhard Broß
Telefon: 07621/704-612
E-Mail: g.bross@weil-am-rhein.de