Das gilt auch in den Langen Erlen

Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit in Riehener Wäldern

Im gesamten Kantonsgebiet Basel-Stadt müssen ab dem 1. April (bis 31. Juli) Hunde im Wald, an den Waldrändern und angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden. Bildquelle: Pixabay

Vom 1. April bis zum 31. Juli müssen, so schreibt die Gemeinde Riehen in einer Medienmitteilung, neu im gesamten Kantonsgebiet Hunde im Wald, an den Waldrändern und angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden. Ziel ist, dass in dieser Zeit die Wildtiere ohne Störungen ihre Jungen zur Welt bringen können.

Die Leinenpflicht gilt auch in den Langen Erlen. Ausnahmen sind gegeben.

Bereits 2021 hatte der Große Rat ein neues Wildtier- und Jagdgesetz verabschiedet. Nun hat jüngst der Regierungsrat die Inkraftsetzung per 1. April beschlossen und die Umsetzung in einer Verordnung konkretisiert.

Wegegebot in den Stellimatten
Ergänzend zum Wildtier- und Jagdgesetzt des Kantons hat der Gemeinderat Riehen am 27. Februar ein kommunales Wegegebot in den Stellimatten beschlossen (Reglement Wildtierschutz Riehen).

Dieses sieht vor, dass Mensch und Hund ganzjährig die Wege nicht verlassen dürfen. Auch diese Maßnahme dient dem Schutz der Fauna und Flora und schützt besonders Rehe und Hasen. 

Hinweistafeln und Infobrief
Die von der Leinenpflicht betroffenen Gebiete werden mit Hinweistafeln gekennzeichnet. Ebenfalls werden in den bereits Ende des vergangenen Jahres vom Regierungsrat unter Schutz gestellten Naturschutzgebieten Entweiher und Eisweiher in Riehen Hinweisschilder aufgestellt.

Auch in diesen Gebieten gilt ein ganzjähriges Wegegebot. Der Kanton bereitet zusätzlich ein Informationsschreiben an alle Hundebesitzerinnen und -besitzer vor, das auf die Änderungen aufmerksam macht.

Ausnahmen von der Leinenpflicht
Die Leinenpflicht zwischen April und Juli gilt grundsätzlich auch im Landschaftspark Wiese (LPW). Ausgenommen davon sind im LPW tagsüber die gesamte rechte Wiesenseite (flussabwärts) und auf der anderen Flussseite der Uferbereich zwischen Fluss und 
Wiesendammweg. Die Ausnahmen von der Leinenpflicht sollen den Hunden ganzjährig freien Auslauf in bestimmten Gebieten ermöglichen. 

Hundeplan für den Landschaftspark Wiese
In einem «Hundeplan» sind die Informationen zusammengefasst. Er kann unter Informationen zur Leinenpflicht für Hunde (landschaftsparkwiese.info) abgerufen werden und liegt auch im Gemeindehaus aus. Die neue Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit trägt zur Vereinheitlichung der gesetzlichen Regelungen in Basel-Stadt und Baselland bei. In Baselland gilt eine Leinenpflicht für Hunde in Waldgebieten während der Brut- und 
Setzzeit schon länger