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Baurechtsabteilung

Öffnungszeiten

Geschäftsstelle:

Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag -
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

Stadtbaumeisterinnen:

Die Zuständigkeit der Stadtbaumeisterinnen entnehmen Sie dem nachfolgenden Stadtplan.

Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag -
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag -
Freitag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

Terminvereinbarungen für Beratungsgespräche und telefonische Anfragen 

Beratungsgespräche von Bauherren und Architekten, sowie Anfragen zu konkreten Verfahren, sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Baurechtliche Fragen sind sehr komplex und benötigen Vorbereitungszeit, um zuverlässig beantwortet werden zu können. Bei Wunsch eines Beratungsgesprächs und sonstigen Anfragen, bitten wir Sie daher, sich an die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle zu wenden:

07621/704-637 oder 07621/704-633

Wir bitten Sie von Anfragen zum Stand laufender Verfahren abzusehen.

Unsere Stadtbaumeisterinnen sind nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an unsere Geschäftsstelle. Ihr Anliegen wird dort aufgenommen und Sie werden, sofern erforderlich, eine entsprechende Rückmeldung unsererseits erhalten.

 

  • Allgemeine Informationen
  • Zugehörige Leistungen
  • Formulare und Onlinedienste

Beschreibung

Die Baurechtsabteilung unterstützt und berät Sie gerne zu allgemeinen Fragen des öffentlichen Baurechts, zur Bebaubarkeit von Grundstücken, zu örtlichen Bauvorschriften, zu brandschutztechnischen Anforderungen und zum Thema Denkmalschutz. Zu den einzelnen Verfahrenstypen (verfahrensfrei, kenntnisgabepflichtig, genehmigungspflichtig) und ihrem Verfahrensablauf gibt die Baurechtsabteilung Auskunft.

Die Stadt Weil am Rhein ist untere Baurechtsbehörde. Die Baurechtsabteilung ist für alle Vorhaben innerhalb des Gemarkungsgebietes von Weil am Rhein zuständig.

Das Stadtgebiet ist in drei Baubezirke unterteilt: Bezirk 1 (Kernort mit dem Ortsteil und Ötlingen), Bezirk 2 (Kernort im Bereich "Altweil" und Ortsteil Haltingen), Bezirk 3 (Baugebiet Hohe Straße, Ortsteile Friedlingen und Märkt) .

Tipps zum Baugenehmigungsverfahren:
Zum reibungslosen, Zeit und Ärger sparenden Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens ist die Beachtung der folgenden Ratschläge hilfreich:

  • Qualifizierte Fachleute sollten von Anfang an die Planung in die Hand nehmen. Lieber ein bißchen mehr in die gute, vernünftige Planung investiert, als hinterher mit höheren Baukosten konfrontiert zu werden
  • Die Genehmigungsfähigkeit sollte bei nicht eindeutiger Rechtslage durch eine Bauvoranfrage abgeklärt werden
  • Die Zustimmung der Angrenzer sollte schon vor Einreichung eines Bauantrags eingeholt werden
  • Eine Planung, die alle baurechtlichen Vorschriften einhält und Ausnahmen und Befreiungen nur in Sonderfällen erfordert, ist die beste Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrags. Ob Ihr Bauvorhaben den Bebauungsplan einhält, können Sie vorab bei der Stadtplanung klären
  • Ihren Entwässerungsantrag können Sie gleichzeitig mit dem Bauantrag abgeben. So ist gewährleistet, dass dadurch keine Verzögerung bei der Baufreigabe eintritt. Hierfür können Sie vorab die nötigen Details mit der Abteilung Verkehr und Tiefbau im Vorfeld besprechen

Sollten Sie Ihren Bauantrag komplett elektronisch bei uns einreichen wollen, schicken Sie die vollständigen Unterlagen an bauantrag@weil-am-rhein.de

Persönlicher Kontakt

Frau Monika Gröber

Leiterin der Baurechtsabteilung

Telefon (0 76 21) 7 04-6 30
E-Mail monika.groeber@weil-am-rhein.de
Raum B2.35
Frau Nina Reinbold

Sachbearbeiterin der Baurechtsabteilung (Geschäftsstelle)

Telefon (0 76 21) 70 46 33
E-Mail nina.reinbold@weil-am-rhein.de
Raum B2.32
Frau Heidi Hellwage-Schmelter

Stadtbaumeisterin

Telefon (0 76 21) 7 04-6 41
E-Mail heidi.hellwage-schmelter@weil-am-rhein.de
Raum B2.33
Frau Cornelia Junger

Stadtbaumeisterin (Zuständigkeit sh. Übersichtsplan Bezirkseinteilung Stadtbaumeisterin)

Telefon +49 (76 21) 7 04-6 32
E-Mail cornelia.junger@weil-am-rhein.de
Raum B2.33
Frau Tanja Nolasco

Stellvertretende Abteilungsleiterin, Stadtbaumeisterin (Zuständigkeit sh. Übersichtsplan Bezirkseinteilung Stadtbaumeisterin) und Denkmalschutz

Telefon (0 76 21) 70 46 34
E-Mail tanja.nolasco@weil-am-rhein.de
Raum B2.34
Frau Elke Röhl

Stadtbaumeisterin (Zuständigkeit sh. Übersichtsplan Bezirkseinteilung Stadtbaumeisterin)

Telefon (0 76 21) 7 04-6 31
E-Mail elke.roehl@weil-am-rhein.de
Raum B2.36
Frau Jennifer Brack

Sachbearbeiterin für Energierecht, Schornsteinfegerwesen und Brandverhütungsschauen

Telefon (0 76 21) 7 04-6 39
Fax (0 76 21) 7 04-5 56 39
E-Mail jennifer.brack@weil-am-rhein.de
Raum B2.31
Frau Manuela Grethler

Sachbearbeiterin für Bauordnungsrecht

Telefon +49 (76 21) 70 46 40
E-Mail manuela.grethler@weil-am-rhein.de
Raum B2.30
Herr Nikolai Kress

Sachbearbeiter der Baurechtsabteilung (Geschäftsstelle)

Telefon (0 76 21) 7 04-6 37
E-Mail nikolai.kress@weil-am-rhein.de
Raum B2.32

Übergeordnete Dienststellen

Rechts- und Ordnungsamt

Leistungen

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
  • Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
  • Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
  • Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
  • Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
  • Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
  • Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
  • Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
  • Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
  • Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
  • Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei der Errichtung von Gebäuden vorlegen

Formulare und Onlinedienste

  • Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
  • Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung / Erlaubnis
  • Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
  • Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
  • Kenntnisgabeverfahren (PDF)
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