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Behördenwegweiser

Grundstücksabteilung

  • Allgemeine Informationen
  • Zugehörige Leistungen

Beschreibung

Aufgaben der Grundstücksverwaltung sind:

  • Erwerb von Grundstücken, die von der Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden
  • Verkauf von Wohnbau- und Gewerbegrundstücken
  • Bestellung von Rechten an Grundstücken (z.b. Leitungsrechte) zugunsten oder zu Lasten der Stadt
  • Abschluss und Verwaltung von Erbbaurechtsverträgen
  • Verwaltung des allgemeinen Grundvermögens der Stadt, des Stadtwalds und der Kleingärten auf städtischen Grundstücken (Unterhaltung und Bewirtschaftung, Vermietung und Verpachtung)
  • Anmietung von unbebauten Grundstücken durch die Stadt
  • Klärung nachbarrechtlicher Fragen zwischen der Stadt und ihren Grundstücksnachbarn
  • Verwaltung der Jagdpachten und der Fischereirechte an städtischen Gewässern
  • Prüfung von Vorkaufsrechten der Stadt, v.a. nach dem Baugesetzbuch, und Ausstellen von Bescheinigungen für Notare und das Grundbuchamt
  • Überlassung des städtischen Grundbesitzes für Werbezwecke (Litfass-, Uhrensäulen u.a.)

Weitere Aufgaben:

  • Verwaltung der Versicherungen der Stadt (soweit es sich nicht um Aufgaben des Gebäudemanagements handelt), Bearbeitung von Schadensfällen, die durch Versicherungsschutz gedeckt sind
  • Anlaufstelle vor Ort für die Wohnraumförderung des Landes (Darlehen der L-Bank)

 

Persönlicher Kontakt

Frau Beate Grether

Leiterin der Grundstücksabteilung und Grundbucheinsichtsstelle

Telefon (0 76 21) 7 04-2 30
Fax (0 76 21) 7 04-5 52 30
E-Mail b.grether@weil-am-rhein.de
Raum B1.49
Frau Sabine Roth

Sachbearbeiterin in der Grundstücksabteilung

Telefon (0 76 21) 7 04-2 31
Fax (0 76 21) 7 04-5 52 31
E-Mail s.roth@weil-am-rhein.de
Gebäude Nebengebäude Rathausplatz
Raum B1.47
Frau Katja Hofmann

Sachbearbeiterin in der Grundstücksabteilung

Telefon +49 (76 21) 7 04-2 32
E-Mail katja.hofmann@weil-am-rhein.de
Raum B1.33

Organisationseinheiten

  • Grundbucheinsichtsstelle

Übergeordnete Dienststellen

Stadtkämmerei

Leistungen

  • Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
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