Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Landesgartenschau", Gemarkung Weil im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Aufstellung der Änderung der Örtlichen Bauvorschriften für den im Abgrenzungsplan dargestellten Bereich des Bebauungsplanes gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 LBO im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Er hat ebenso den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, auf die Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, eines Umweltberichts nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, beschlossen.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird zu einem späteren Zeitpunkt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Landesgartenschau" ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan (4,4 MB).
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Rettungszentrum der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. und für ein Strohballenhaus des Trinationalen Umweltzentrums (TRUZ) geschaffen werden. Darüber hinaus gilt es, Erweiterungs- bzw. Ergänzungsmöglichkeiten für einen Sanitärtrakt im städtischen Sportzentrum Nonnenholz und für das Laguna Badeland zu schaffen. Am Kulturdenkmal "Betonmischanlage ehemaliges Mischwerk Kieswerk Hupfer" sollen Art und Umfang von Einfriedungen geregelt werden.
Weil am Rhein, 05.03.2021
Bürgermeisteramt