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Ummeldung innerhalb der Gemeinde

    Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Zuständige Stelle

    die Meldebehörde

    Meldebehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.

     

    Bürgerbüro - Bereich Pass-/Meldewesen [Stadt Weil am Rhein]
    Ortsverwaltung Haltingen [Stadt Weil am Rhein]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    -

    Verfahrensablauf

    Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung.

    Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

    Hat die Meldebehörde einen Internetzugang, können Sie der Meldebehörde die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.

    Tipp: Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

     

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb einer Woche ummelden.

    Erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
      • Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
    • Wohnungsgeberbestätigung bei Bezug eines Mietobjekts
      oder Nachweis (Kaufvertrag o.ä) bei Bezug eines Eigentumobjekts (Wohnungsgeberbestätigung kann selber ausgefüllt werden)

    Tipp: Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

    Hinweise

    Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Rechtsgrundlage

    • § 15 Meldegesetz (MG) (An- und Abmeldung)
    • § 18 Meldegesetz (MG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)

    Freigabevermerk

    Freigegeben durch die Stadt Weil am Rhein am 30.10.2017.

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