Rückerstattung noch bis 15. Dezember möglich
Anwohnerparkausweise: Stadtverwaltung Weil am Rhein bezahlt nach Antragstellung Differenz zurück
Differenz zurück: Die Stadt Weil am Rhein hat bereits Ende Juni entschieden, zu viel bezahlte Gebühren für den Anwohnerparkausweis freiwillig und so unbürokratisch wie möglich zurückzuerstatten. Hintergrund war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Rechtsgrundlage des Landes für die neue städtische Gebührensatzung für rechtswidrig erklärt wurde.
Seit dem 10. Juli steht das Online-Formular für die Rückerstattung von Anwohnerparkgebühren auf der städtischen Homepage bereit. Mit diesem unbürokratischen Antrag können Bürgerinnen und Bürger einen Großteil der Anwohnerparkgebühren zurückerhalten. Den Antrag gibt es im Internet unter www.weil-am-rhein.de/start/rathaus/erstattung+bewohnerparken. Außerdem liegt er bei der Infotheke im Rathaus zum Abholen aus.
Die Eingabemaske ist übersichtlich, kurz und bündig gehalten. Unkompliziert und einfach. Allein aufgrund des Zahlungsvorgangs konnte jedoch nicht gänzlich auf solch ein Formular verzichtet werden. 62 Anträge betroffener Bürgerinnen und Bürger sind seither eingegangen, wurden vom Bürgerbüro bearbeitet und schließlich auch ausbezahlt.
Seit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und bis es zu einer Neuregelung kommt, kostet ein Anwohnerparkausweis in Weil am Rhein wieder 30 Euro. Und bis auf diesen Sockelbetrag wird das Geld auch zurückerstattet. Noch bis zum 15. Dezember dieses Jahres haben die Inhaberinnen und Inhaber eines Anwohnerparkausweises, der aufgrund der neuen Gebührensatzung höhere Kosten mit sich brachte, die Möglichkeit, diese Differenz zurückzubekommen.