Virtueller Hammer fällt wieder
Ab dem 1. Mai: Online-Fundsachenversteigerung der Stadtverwaltung Weil am Rhein
Schmuck, Velos & Co.: Ab Donnerstag, 1. Mai, Punkt 17 Uhr, geht es wieder online auf Schnäppchenjagd, dann nämlich steigt die Fundsachenversteigerung der Stadtverwaltung Weil am Rhein. Ähnlich wie bei Ebay können dort Gegenstände ersteigert werden, die verloren wurden und den Weg nicht mehr zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern gefunden haben.
Dabei gibt es für Fahrräder, Ringe, Uhren oder Digitalkameras einen festgelegten Mindest- und Höchstpreis. Versteigert werden Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist. Die Versteigerung dauert zehn Tage (11. Mai). Bereits jetzt schon können die Objekte genauer unter die Lupe genommen werden. Und zwar im Internet unter www.e-fund.eu oder www.sonderauktionen.net/anbieter.php?vID=1.
Die Versteigerung findet wieder als Rückwärtsauktion statt. Das bedeutet, dass es einen festgelegten Höchstpreis gibt, der dann ab dem eigentlichen Versteigerungstermin am 1. Mai, 17 Uhr, kontinuierlich fällt, bis der jeweilige Gegenstand ersteigert wird.
Die Eigentümer der Fundgegenstände werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens 17. April im Bürgerbüro des Rathauses anzumelden. Nach Ablauf dieser Ausschussfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.