Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, vom 1. Februar 2010, Az.: 59191 – Pap 1011 – 182 liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom
3. März 2010 bis 17. März 2010
(jeweils einschließlich)
im Rathaus Weil am Rhein, Rathausplatz 1, 2. OG, im Flur des Stadtbauamtes – Auslegungsbereich – während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Südenstraße 44, 76135 Karlsruhe eingesehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungs-verfahrensgesetz).
Weil am Rhein, 22.02.2010
Bürgermeisteramt