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Baurechtsabteilung
Postal address
Post-office box 12 2079574 Weil am Rhein
Office hours
Mo bis Do 8.00 - 12.00 Uhr / Mo 14.00 - 17.00 Uhr / Mi 14.00 - 18.00 Uhr / Fr 8.00 - 13.00 Uhr
Description
Die Baurechtsabteilung unterstützt und berät Sie gerne zu allgemeinen Fragen des öffentlichen Baurechts, zur Bebaubarkeit von Grundstücken, zu örtlichen Bauvorschriften und zu brandschutztechnischen Anforderungen. Zu den einzelnen Verfahrenstypen (verfahrensfrei, kenntnisgabepflichtig, genehmigungspflichtig) und ihrem Verfahrensablauf gibt die Baurechtsabteilung Auskunft.
Die Stadt Weil am Rhein ist untere Baurechtsbehörde. Die Baurechtsabteilung ist für alle Vorhaben innerhalb des Gemarkungsgebietes von Weil am Rhein zuständig.
Das Stadtgebiet ist in zwei Baubezirke unterteilt: Bezirk 1 (Kernort mit Ortsteilen Märkt und Ötlingen) und Bezirk 2 (Ortsteil Friedlingen und Haltingen)
Tipps zum Baugenehmigungsverfahren:
Zum reibungslosen, Zeit und Ärger sparenden Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens ist die Beachtung der folgenden Ratschläge hilfreich:
- Vollständige Unterlagen unterstützen einen reibungslosen Verfahrensablauf
- Qualifizierte Fachleute sollten von Anfang an die Planung in die Hand nehmen. Lieber ein bißchen mehr in die gute, vernünftige Planung investiert, als hinterher mit höheren Baukosten konfrontiert zu werden
- Die Genehmigungsfähigkeit sollte bei nicht eindeutiger Rechtslage durch eine Bauvoranfrage abgeklärt werden
- Die Zustimmung der Angrenzer sollte schon vor Einreichung eines Bauantrags eingeholt werden
- Eine Planung, die alle baurechtlichen Vorschriften einhält und Ausnahmen und Befreiungen nur in Sonderfällen erfordert, ist die beste Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrags. Ob Ihr Bauvorhaben den Bebauungsplan einhält, können Sie vorab bei der Stadtplanung klären
- Ihren Entwässerungsantrag können Sie gleichzeitig mit dem Bauantrag abgeben. So ist gewährleistet, dass dadurch keine Verzögerung bei der Baufreigabe eintritt. Hierfür können Sie vorab die nötigen Details mit der Abteilung Verkehr und Tiefbau im Vorfeld besprechen
Personal contact
Frau Dagmar Koerstein
- Entscheidung im Baurechtsverfahren
- Bauüberwachung
- Bauabnahmen
- Ortskontrollen
- Brandverhütungsschauen
- Bauberatung
- Ordnungsrechtliche Maßnahmen
Frau Christine Probst
- Sachbearbeitung Baurechtsverfahren
- Nachbaranhörungen
- Baufreigaben
- Aufteilung zur Bildung von Wohnungseigentum
- Mängelmeldung Schornsteinfegerwesen
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Frau Margit Paul
- Entscheidung im Baurechtsverfahren
- Bauüberwachung
- Bauabnahmen
- Ortskontrollen
- Brandverhütungsschauen
- Bauberatung
- Ordnungsrechtliche Maßnahmen
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Frau Monika Weber
- Sachbearbeitung Baurechtsverfahren
- Nachbaranhörungen
- Baufreigaben
- Aufteilung zur Bildung von Wohnungseigentum
- Mängelmeldung Schornsteinfegerwesen
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Herr Christian Rooks
- Entscheidung im Baurechtsverfahren
- Baukontrollen
- Kontrollen Außenbereich
- Bauberatung
- Ordnungsrechtliche Maßnahmen
Frau Gisela Krenzlin
- Märkte
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
- Sammlungserlaubnis